Hallo an das Forum,
ich habe eine vielleicht ungewöhnliche Frage. In einem Termin, in dem es zu einem Vergleich kam, möchte ich noch einmal die geäußerte Ansicht des Richters zu einem bestimmten Punkt (bestätigt) wissen und das Aktenzeichen eines Urteils, das er zitiert hat. Kann ich das einfach schriftlich anfragen? Gibt es vielleicht irgendeine Art Auskunftsanspruch? Mir fällt dazu nichts einschlägiges ein...
Danke im Voraus für eure Meinung/Erfahrung
Sissi
Frage an die Richter (ohne Strafgericht)
Moderator: Verwaltung
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- David
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Re: Frage an die Richter (ohne Strafgericht)
Fragen kostet nichts. Ich würde auf ein solches Schreiben auch antworten. Ansonsten solltest Du das Protokoll der Verhandlung ja übersandt bekommen haben. Vielleicht hat er die Fundstelle aufgesprochen, hast Du das mitbekommen? "Der Vorsitzende weist daraufhin, das nach BGH....bla blal, usw." Ist natürlich keine wesentlicher Vorgang i.S.d. § 160 ZPO, aber ich protokolliere solche Hinweise ab und an.
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Re: Frage an die Richter (ohne Strafgericht)
Danke David für Deine Antwort. Im Protokoll steht nichts. Ich werd's einfach mal versuchen.
- Strich
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Re: Frage an die Richter (ohne Strafgericht)
Ich würde da einfach nachfragen. Alle Entscheidungen mit denen ich arbeite, mache ich transparent. Ich will ja, dass die Parteien zu den Rechtsstandpunkten sinnvoll Stellugn beziehen können.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
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Re: Frage an die Richter (ohne Strafgericht)
Hier geht es nach meinem Verständnis um ein (durch Vergleich im Termin) abgeschlossenes Verfahren.
Aber ich würde es auch einfach mal versuchen. Ich persönlich würde darauf definitiv (in gebotener Kürze) antworten.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.