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Testament einer Immobilie in Italien

Verfasst: Donnerstag 17. Februar 2022, 13:16
von Cascada
Person C hat vor 13 Jahren 1/3 Immobilie von Person D geerbt. Person C will ein Testament schreiben, und das 1/3 an die Kinder A und B vererben.

A und B sind seit Hausbau zu je 1/3 an der Immobilie beteiligt.

Person A soll von dem 1/3 eine Einheit mehr bekommen als Person B, also 17/96 oder 33/192 oder 129/768.

Bis zu welcher Bruchhöhe im Zähler und Nenner dürfen Brüche in Testamenten geschrieben werden?

Was ist im Testament die kleinste Mehrheit als Minimum, damit Person A Entscheidungen alleine treffen kann, wie z.B. Hausreparaturen, Verkauf, Vermietung etc.? Es geht dabei nicht um den Wert in Euro.

Kann der Erblasser im Testament festlegen, das sich beide Parteien an den Kosten für Groß- und Kleinreparaturen bzw. den laufenden Kosten beteiligen müssen?

Kann der Erblasser im Testament festlegen, das nur der Person A die Mieterträge aus Vermietung zufließen?

Re: Testament einer Immobilie in Italien

Verfasst: Donnerstag 17. Februar 2022, 14:29
von Julia
Person C soll zum Anwalt gehen, idealerweise zu einem, der auf Erbrecht spezialisiert ist. Hier bekommt C keine Rechtsberatung.
Geschlossen.