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Wer kann mir denn sagen, was genau vollstreckbare Titel im Verwaltungsrecht sind? Können das nur Urteile und Beschlüsse vom Gericht sein? Oder sind auch normale Verwaltungsakte vollstreckbare Titel? VA können natürlich ihrer Natur nach immer vollstreckt werden. Dafür gibt es ja extra das Verwaltungsvollstreckungsgesetz. Ich frage mich daher, ob es richtig ist, wenn eine Behörde schreibt, dass der erlassende Bescheid (an sich zweifelsfrei ein normaler VA in diesem Fall) ein "vollstreckbarer Titel" ist?! Oder ist ein Titel vielleicht etwas, das nicht mehr mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann?! (nur eine Überlegung)
Greets
Vollstreckbarer Titel
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