mich würde aufgrund eines ggf. anstehenden Wechsels (wir sind gerade in den letzten Gesprächen) in ein junges Start-Up interessieren, ob es Nachteile im Hinblick auf die alltägliche Arbeit hat, wenn man sich nicht als Syndikusanwalt zulässt? Soweit ich das verstehe, ist dies ja nur ein "Kann" sofern die Voraussetzungen des § 46 BRAO vorliegen, aber es besteht mWn keine Pflicht, sich im Unternehmen als Syndikus zulassen zu müssen.
Mein persönlicher Hintergrund: ich halte weder von der DRV noch vom Versorgungswerk viel und mir ist es ehrlich gesagt egal, da ich angemessen privat vorsorge. Von daher ist der Punkt "du bist dann im Versorgungswerk, was attraktiver ist" für mich wirklich unbedeutend (auch wenn das einige jetzt vllt. nicht nachvollziehen können). Das Start-Up hat bislang keinerlei jur. Erfahrungen (ich baue quasi die Rechtsabteilung erstmal auf) und von daher müsste die ganze Syndikus-Thematik auch von mir angestoßen werden. Da ich außer dem Versorgungswerk und ggf. "Reputation" beim Gesprächspartner (wobei der auch erstmal wissen müsste, ob ich Syndikus bin oder nicht) keine sonstigen Vorteile sehe, wollte ich einmal in die Runde fragen, ob ich etwas übersehe.

Für die alltägliche Arbeit (Vertragsprüfungen, -erstellungen, Stellungnahmen etc - also Abdeckung der ganzen Bandbreite an aufkommenden rechtlichen Fragestellungen ggf. unter Hinzuziehung von ext. Anwälten) ist das es doch egal, ob ich "nur" Unternehmensjurist oder sogar Syndikusanwalt bin, oder? Sollten einmal gerichtliche Rechtstreitigkeiten aufkommen, dann würde die Vertretung sowieso durch externe Anwälte erfolgen.
Übersehe ich irgendetwas, was zwingend für das eine oder andere spricht? Für Rückmeldungen wäre ich sehr dankbar.
