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Politeigewahrsam

Verfasst: Dienstag 17. Mai 2022, 23:15
von Derzeit00
Hey, darf die Polizei einen Studenten der einen Platzverweis nicht nachgehen wollte und 2,5 Promille intus hatte für 14 Stunden (über Nacht ab 1 Uhr) in Polizeigewahrsam nehmen? Die Person musste sich 14h halbnackt (also nur im slip) und ohne Matratze in der Zelle hocken. Auch durfte der Beschuldigte in den ersten 9h niemanden kontaktieren bzw. es wurde ihm verwehrt.

Wenn ja, welche Kosten fallen auf den Beschuldigten zu?

Ich höre 1h = 1 Tagessatz. Wie wird der Tagessatz behandelt wenn der Beschuldigte nur einen KFW 600€ Kredit und Wohngeld 170€ bezieht.

Re: Politeigewahrsam

Verfasst: Mittwoch 18. Mai 2022, 07:25
von Julia
Tja, Alkohol, die am meisten verharmloste Droge. Hier gibt's keine Rechtsberatung.
Bescheid abwarten, alternativ oder danach zum Anwalt gehen.
Geschlossen.