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Examensklausur nicht bestanden?

Verfasst: Freitag 24. Juni 2022, 09:08
von emilykauri
Hallo,

ich habe gestern meine erste Examensklausur im Strafrecht geschrieben (NRW).
Ich fand sie wirklich schwer und bin mir bei vielen Dingen nicht sicher, ob ich sie richtig geprüft habe. Grundsätzlich befasste sich die gesamte Klausur nur mit der Prüfung von 212, 211, 223, 224 und vielen AT Problemen.

Allerdings habe ich einen sehr blöden Fehler gemacht. Es war nach der Strafbarkeit von M, L, B gefragt. Im ersten Tatkomplex (dort ging es nur um L) war die Prüfung der KV-Delikte ausgeschlossen. Ich habe allerdings trotzdem 223, 224 für L geprüft und auch alles ausdefiniert, einen guten Gutachtenstil verwendet (weil es ja noch zu Beginn war). Natürlich habe ich dafür später die Merkmale des 223, 224 nicht mehr definiert.

Was meint ihr, wie es sich auswirkt dass ich etwas geprüft habe was im Bearbeitervermerk ausgeschlossen war? Können die Definitionen trotzdem gewertet werden? Habe ich die Klausur dadurch nicht Bestanden weil ein derartiger Fehler ein k.o.-Kriterium ist? :alright

Vielen Dank für eure Antworten

Re: Examensklausur nicht bestanden?

Verfasst: Freitag 24. Juni 2022, 10:05
von Julia
Nein, kein KO-Kriterium. Allerdings wird man dir natürlich recht deutlich vor allem die Schwerpunktsetzung um die Ohren hauen, weil du mit der Beantwortung einer nicht gestellten Frage viel Zeit verbracht hast, die dir wahrscheinlich woanders gefehlt hat (und sei es nur, weil andere Aspekte zu oberflächlich geblieben sind).
Mund abputzen, weitermachen, nicht verrückt machen! Ändern kannst du es jetzt eh nicht mehr, also einfach volle Power auf die weiteren Klausuren! :)

Re: Examensklausur nicht bestanden?

Verfasst: Freitag 24. Juni 2022, 12:26
von Strich
Nicht verrückt machen, dass ist kein k.o. Kriterium. Wie Julia schon sagte, geht das auf die Schwerpunktsetzung, weil dann vermutlich irgendein anderes Problem tiefer hätte bearbeitet werden können.

Re: Examensklausur nicht bestanden?

Verfasst: Freitag 24. Juni 2022, 21:32
von Tyberius
Ich habe in einer meiner Examensklausuren einen ähnlich dummen Fehler gemacht, der wohl der Nervosität geschuldet war, indem ich Ansprüche gegen eine Person geprüft habe, nach der nicht gefragt war.
Als ich das im Gespräch mit den Mitprüflingen direkt nach der Klausur realisiert habe, war die Motivation für den Rest der Klausuren direkt im Keller ](*,) Ich war mir so sicher, dass die Klausur in den Sand gesetzt war.

Letzlich konnte ich dann zu meiner Überraschung in der Klausur doch noch ziemlich gut punkten, also alles halb so wild. Abhaken und nach vorne schauen auf das nächste Rechtsgebiet (da du offenbar abschichtest).