Arbeitsrecht - AAG bei privat versicherten
Verfasst: Dienstag 28. Juni 2022, 17:17
Hallo zusammen,
ich bin gerade ein bisschen am Sammeln für Aufsätze - also kein konkreter Fall, dafür wäre ich ins "Fälle aus der Praxis"-Forum gegangen - und dabei auf einen Punkt gestoßen:
Solange ein Beschäftigungsverbot für Arbeitnehmerinnen nach dem Mutterschutzgesetz besteht bekommen diese gem. § 18 MuSchG Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber. Dieser wird gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz - AAG) von den Krankenkassen inkl. Lohnnebenkosten zu 100% erstattet. Soweit alles klar.
Wie sieht es aber bei privat versicherten Arbeitnehmerinnen aus? Bleibt da wirklich alles am Arbeitgeber hängen? Nachdem das AAG auch die landwirtschaftlichen Krankenkassen explizit ausnimmt wäre das nicht verwunderlich, die Konsequenzen könnten für bestimmte Berufe aber durchaus erheblich sein.
ich bin gerade ein bisschen am Sammeln für Aufsätze - also kein konkreter Fall, dafür wäre ich ins "Fälle aus der Praxis"-Forum gegangen - und dabei auf einen Punkt gestoßen:
Solange ein Beschäftigungsverbot für Arbeitnehmerinnen nach dem Mutterschutzgesetz besteht bekommen diese gem. § 18 MuSchG Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber. Dieser wird gem. § 1 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung (Aufwendungsausgleichsgesetz - AAG) von den Krankenkassen inkl. Lohnnebenkosten zu 100% erstattet. Soweit alles klar.
Wie sieht es aber bei privat versicherten Arbeitnehmerinnen aus? Bleibt da wirklich alles am Arbeitgeber hängen? Nachdem das AAG auch die landwirtschaftlichen Krankenkassen explizit ausnimmt wäre das nicht verwunderlich, die Konsequenzen könnten für bestimmte Berufe aber durchaus erheblich sein.