Gibt es Strafregister die nicht gelöscht werden?

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MartinMüller
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Gibt es Strafregister die nicht gelöscht werden?

Beitrag von MartinMüller »

Hallo ich hab da mal eine Frage...

Gibt es neben dem Bundeszentralregister weitere Register in denen Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, eingestellte Ermittlungsverfahren, Strafanzeigen usw. gespeichert werden und die keinen Lösch- bzw. Tilgungsfristen unterliegen?

Ich bin auf die Frage gekommen da ich im letzten Jahr eine Ü2 Sicherheitsüberprüfung hatte und im Rahmen dieser Überprüfung kam auch zur Sprache, dass ich vor vier Jahren einmal Beschuldigter einer Straftat war (das Verfahren wurde eingestellt) und das bei mir in diesem Zusammenhang ein Blutalkoholwert von 1,6 Promille festgestellt wurde...

Ich frage mich nun wo her diese Information stammt, da ich ja nicht verurteilt wurde...

Weiter frage ich mich nun auch, ob es Register über Straftaten usw. gibt die nicht den für das Bundeszentralregister vorgesehenen Lösch- bzw. Tilgungsfristen unterliegen?

Außerdem frage ich mich wie sich jemand der wiederholten Begehung von Ordnungswidrigkeiten (abgesehen vom Verkehrsrecht) schuldig machen kann da diese ja nicht ins Bundeszentralregister eingetragen werden...?

Im Internet bin ich leider immer wieder nur auf das Bundeszentralregister und die dort vorgesehenen Tilgungsfristen gekommen...

Ich hoffe nun, dass es hier vielleicht Teilnehmer gibt die mir hierzu Auskunft geben können.

Viele Grüße

Martin
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thh
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Re: Gibt es Strafregister die nicht gelöscht werden?

Beitrag von thh »

MartinMüller hat geschrieben: Montag 4. Juli 2022, 01:32Gibt es neben dem Bundeszentralregister weitere Register in denen Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, eingestellte Ermittlungsverfahren, Strafanzeigen usw. gespeichert werden und die keinen Lösch- bzw. Tilgungsfristen unterliegen?
Ja / nein.

Strafprozessual gibt es das Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister (ZStV), das in §§ 492 ff. StPO geregelt ist, und die jeweiligen Verfahrensregister der örtlichen Staatsanwaltschaften (früher Karteikästen, heute Datenbanken), die in §§ 483 ff. StPO geregelt sind. In letzteren bleiben Verfahren - jedenfalls zur Aktenverwaltung - bis zur Aussonderung, also bis zum Eintritt der Verjährung, gespeichert. Eine frühere Löschung erfolgt dann, wenn der Beschuldigte rechtskräftig freigesprochen oder die Eröffnung des Hauptverfahrens rechtskräftig abgelehnt wurde.

Daneben gibt es die polizeilichen Dateien, die präventiven Zwecken dienen, regelmäßig einmal für das Land und dann vernetzt im Bund über das BKA als Zentralstrelle (INPOL-neu). Dort werden (neben weiteren Daten) ebenfalls Ermittlungsverfahren - und grundsätzlich, wenn die Datenübermittlung klappt, auch deren letztendlicher Ausgang - erfasst. Die Daten dürfen - wenn nicht jeder Tatverdacht entfallen ist- für präventive Zwecke länger gespeichert werden; die Notwendigkeit weiterer Speicherung soll nach regelmäßigen Fristen geprüft werden. Wenn man den Jahresberichten der Landesbeauftragten für den Datenschutz folgt, funktioniert das allerdings nur so mittelgut. Hinzu kommen polizeiliche Vorgangsbearbeitungssysteme - im Prinzip glorifizierte Textverarbeitungen mit Dokumentenmanagementsystem - und ggf. weitere recherchierbare Informationssysteme (bspw. Lagebildinformationssysteme), in denen v.a. Einsätze der Schutzpolizei, namentlich solche im Bereich der Gefahrenabwehr, erfasst werden.

Grundsätzlich sind bei den Staatsanwaltschaften regelmäßig mehr Verfahren erfasst als sich im BZR finden, und bei der Polizei signifikant mehr Verfahren als bei den Staatsanwaltschaften; das liegt an Bündelungseffekten (die Polizei erfasst, u.a. für die PKS, jede Tat; die Staatsanwaltschaft führt im Sinne des § 3 StPO zusammenhängende Taten in einem Verfahren zusammen; und regelmäßig erfolgen mehr Einstellungen nach §§ 153, 153a, 154 StPO, als dann durch Urteil geahndet wird).

Denkbare weitere Datenspeicherungen kann es bei den Nachrichtendiensten, namentlich den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder geben.
MartinMüller hat geschrieben: Montag 4. Juli 2022, 01:32Ich bin auf die Frage gekommen da ich im letzten Jahr eine Ü2 Sicherheitsüberprüfung hatte und im Rahmen dieser Überprüfung kam auch zur Sprache, dass ich vor vier Jahren einmal Beschuldigter einer Straftat war (das Verfahren wurde eingestellt) und das bei mir in diesem Zusammenhang ein Blutalkoholwert von 1,6 Promille festgestellt wurde...

Ich frage mich nun wo her diese Information stammt, da ich ja nicht verurteilt wurde...
Nach vier Jahren sind die Daten sicherlich noch bei der StA und auch bei der Polizei gespeichert. Das lässt sich im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung feststellen.
MartinMüller hat geschrieben: Montag 4. Juli 2022, 01:32Außerdem frage ich mich wie sich jemand der wiederholten Begehung von Ordnungswidrigkeiten (abgesehen vom Verkehrsrecht) schuldig machen kann da diese ja nicht ins Bundeszentralregister eingetragen werden...?
Die Daten werden entsprechend bei der zuständigen Verwaltungsbehörde gespeichert. Zudem liegen bei verwaltungsakzessorischen Ordnungswidrigkeiten idR noch die zugehörigen Verwaltungsakten vor.
MartinMüller hat geschrieben: Montag 4. Juli 2022, 01:32Im Internet bin ich leider immer wieder nur auf das Bundeszentralregister und die dort vorgesehenen Tilgungsfristen gekommen...
Eine einigermaßen tendenziöse Darstellung der "Datenbanken der Sicherheits- und Repressionsbehörden" (die Ausdrucksweise spricht - wie der Domainname - für sich) findet sich bei https://www.datenschmutz.de/. Das ist für einen ersten Überblick ganz tauglich, wenn auch nicht unbedingt in den Einzelheiten und deren Bewertung zutreffend.

Hinweis: Rechtsberatung in realen Fällen - und zudem in eigenen Angelegenheiten - gibt es hier grundsätzlich nicht. Oben, groß, rot. ;)
Zuletzt geändert von thh am Dienstag 5. Juli 2022, 15:13, insgesamt 5-mal geändert.
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thh
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Re: Gibt es Strafregister die nicht gelöscht werden?

Beitrag von thh »

[Doppelpost, sorry.]
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MartinMüller
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Re: Gibt es Strafregister die nicht gelöscht werden?

Beitrag von MartinMüller »

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Nachtrag:
Die Überprüfung ist schon seit etwa einem halben Jahr durch und außer einigen Nachfragen auch problemlos verlaufen.

Mich hat aber trotzdem oder gerda deswegen, interessiert was alles so gespeichert wird und wo.

Danke
Martin
gola20
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Re: Gibt es Strafregister die nicht gelöscht werden?

Beitrag von gola20 »

Ich kann nur berichten, dass bei der StA, bei der ich Referendar war, niemals etwas gelöscht wurde. Alle Ermittlungsverfahren und Verurteilungen waren immer vorne drin in der Akte, selbst wenn sie 20 Jahre her waren.
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MartinMüller
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Re: Gibt es Strafregister die nicht gelöscht werden?

Beitrag von MartinMüller »

Ich habe jetzt erst einmal Auskunft bei der Staatsanwaltschaft, beim LKA und beim VS beantragt... Mal gespannt was da rauskommt...
Gruß Martin
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