Gibt es Strafregister die nicht gelöscht werden?
Verfasst: Montag 4. Juli 2022, 01:32
Hallo ich hab da mal eine Frage...
Gibt es neben dem Bundeszentralregister weitere Register in denen Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, eingestellte Ermittlungsverfahren, Strafanzeigen usw. gespeichert werden und die keinen Lösch- bzw. Tilgungsfristen unterliegen?
Ich bin auf die Frage gekommen da ich im letzten Jahr eine Ü2 Sicherheitsüberprüfung hatte und im Rahmen dieser Überprüfung kam auch zur Sprache, dass ich vor vier Jahren einmal Beschuldigter einer Straftat war (das Verfahren wurde eingestellt) und das bei mir in diesem Zusammenhang ein Blutalkoholwert von 1,6 Promille festgestellt wurde...
Ich frage mich nun wo her diese Information stammt, da ich ja nicht verurteilt wurde...
Weiter frage ich mich nun auch, ob es Register über Straftaten usw. gibt die nicht den für das Bundeszentralregister vorgesehenen Lösch- bzw. Tilgungsfristen unterliegen?
Außerdem frage ich mich wie sich jemand der wiederholten Begehung von Ordnungswidrigkeiten (abgesehen vom Verkehrsrecht) schuldig machen kann da diese ja nicht ins Bundeszentralregister eingetragen werden...?
Im Internet bin ich leider immer wieder nur auf das Bundeszentralregister und die dort vorgesehenen Tilgungsfristen gekommen...
Ich hoffe nun, dass es hier vielleicht Teilnehmer gibt die mir hierzu Auskunft geben können.
Viele Grüße
Martin
Gibt es neben dem Bundeszentralregister weitere Register in denen Straftaten, Ordnungswidrigkeiten, eingestellte Ermittlungsverfahren, Strafanzeigen usw. gespeichert werden und die keinen Lösch- bzw. Tilgungsfristen unterliegen?
Ich bin auf die Frage gekommen da ich im letzten Jahr eine Ü2 Sicherheitsüberprüfung hatte und im Rahmen dieser Überprüfung kam auch zur Sprache, dass ich vor vier Jahren einmal Beschuldigter einer Straftat war (das Verfahren wurde eingestellt) und das bei mir in diesem Zusammenhang ein Blutalkoholwert von 1,6 Promille festgestellt wurde...
Ich frage mich nun wo her diese Information stammt, da ich ja nicht verurteilt wurde...
Weiter frage ich mich nun auch, ob es Register über Straftaten usw. gibt die nicht den für das Bundeszentralregister vorgesehenen Lösch- bzw. Tilgungsfristen unterliegen?
Außerdem frage ich mich wie sich jemand der wiederholten Begehung von Ordnungswidrigkeiten (abgesehen vom Verkehrsrecht) schuldig machen kann da diese ja nicht ins Bundeszentralregister eingetragen werden...?
Im Internet bin ich leider immer wieder nur auf das Bundeszentralregister und die dort vorgesehenen Tilgungsfristen gekommen...
Ich hoffe nun, dass es hier vielleicht Teilnehmer gibt die mir hierzu Auskunft geben können.
Viele Grüße
Martin