Allgemeines Leistungsstörungsrecht oder Mängelgewährleistungsrecht? KFZ in Jura-Klausuren
Verfasst: Mittwoch 6. Juli 2022, 08:44
Hallo!
Ich bearbeite gerade eine Altklausur und komme leider gar nicht weiter.
Deswegen frage ich hier mal, ob jemand helfen kann.
Ich schildere den SV kurz:
V (Verkäufer) vereinbart mit K (Käufer) den Verkauf eines Autos. Sie verabreden sich am nächsten Tag bei K zuhause zur Übergabe des Autos und Zahlung des Kaufpreises. V ist pünktlich dort. K ist beruflich verhindert und nicht anwesend. P, die Putzfrau von K, ist aber anwesend. V übergibt ihr den Autoschlüssel und lässt das Auto vor K's Garagentür stehen mit der Bitte, sie möge dem K den Schlüssel geben, wenn er wiederkommt. Den Fahrzeugbrief übergibt er allerdings nicht. Er erklärt, er werde wann anders wiederkommen, um das zu tun und um die Zahlung des Kaufpreises einzufordern.
P hat nie die Absicht, K den Schlüssel zu übergeben. Vielmehr weiß sie, dass das Auto wertvoll ist, also fährt sie damit los. Monate später wird sie von der Polizei gefunden, das Auto befindet sich nicht mehr in ihrem Besitz und es kann auch nicht mehr aufgefunden werden.
Es sind Ansprüche, die K und V gegeneinander haben, gefragt.
Ist hier die Übergabe schon erfolgt (durch die Übergabe des Schlüssels an P) oder nicht, da der Brief nicht übergeben wurde?
Ich bearbeite gerade eine Altklausur und komme leider gar nicht weiter.
Deswegen frage ich hier mal, ob jemand helfen kann.
Ich schildere den SV kurz:
V (Verkäufer) vereinbart mit K (Käufer) den Verkauf eines Autos. Sie verabreden sich am nächsten Tag bei K zuhause zur Übergabe des Autos und Zahlung des Kaufpreises. V ist pünktlich dort. K ist beruflich verhindert und nicht anwesend. P, die Putzfrau von K, ist aber anwesend. V übergibt ihr den Autoschlüssel und lässt das Auto vor K's Garagentür stehen mit der Bitte, sie möge dem K den Schlüssel geben, wenn er wiederkommt. Den Fahrzeugbrief übergibt er allerdings nicht. Er erklärt, er werde wann anders wiederkommen, um das zu tun und um die Zahlung des Kaufpreises einzufordern.
P hat nie die Absicht, K den Schlüssel zu übergeben. Vielmehr weiß sie, dass das Auto wertvoll ist, also fährt sie damit los. Monate später wird sie von der Polizei gefunden, das Auto befindet sich nicht mehr in ihrem Besitz und es kann auch nicht mehr aufgefunden werden.
Es sind Ansprüche, die K und V gegeneinander haben, gefragt.
Ist hier die Übergabe schon erfolgt (durch die Übergabe des Schlüssels an P) oder nicht, da der Brief nicht übergeben wurde?