Hallo,
wenn ich als Berichterstatter ein Urteil verfasse und der Vorsitzende in diesem Formulierungen und Argumentationen ändert bzw. hinzufügt, stellt dies überhaupt einen Eingriff in meine richterliche Unabhängigkeit dar? Wenn es sich um eine Einzelrichtersache handeln würde, dann sicher, aber hier handelt es sich ja um eine Entscheidung der Kammer.
Vielen Dank!
Richterliche Unabhängigkeit innerhalb der Kammer
Moderator: Verwaltung
-
- Häufiger hier
- Beiträge: 86
- Registriert: Montag 12. Februar 2018, 09:19
- Ausbildungslevel: RRef
- thh
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5293
- Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Re: Richterliche Unabhängigkeit innerhalb der Kammer
Nein, denn das Urteil muss ja von allen unterzeichnenden Richtern getragen werden; der Berichterstatter entwirft es nur, genau wie er ein Votum für die Beratung vorbereitet. Unabhängig davon, dass es oft sinnvoll sein wird, den Rat des regelmäßig erfahreneren Vorsitzenden anzunehmen (und dessen ungeachtet über Formulierungsfragen keine kostbare Lebenszeit zu vergeuden), muss bei Divergenzen notfalls eine Fassungsberatung stattfinden, in der über die inhaltliche Fassung der Urteilsgründe beraten und abgestimmt wird.lawlaw hat geschrieben: ↑Mittwoch 6. Juli 2022, 14:17wenn ich als Berichterstatter ein Urteil verfasse und der Vorsitzende in diesem Formulierungen und Argumentationen ändert bzw. hinzufügt, stellt dies überhaupt einen Eingriff in meine richterliche Unabhängigkeit dar? Wenn es sich um eine Einzelrichtersache handeln würde, dann sicher, aber hier handelt es sich ja um eine Entscheidung der Kammer.