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Auslegung einer Willenserklärung - Anfechtbarkeit möglich?

Verfasst: Sonntag 25. September 2022, 05:43
von SteffenJura
Hallo zusammen, ich hänge seit zwei Tagen im Rahmen der Anfechtung einer Willenserklärung an einem knackigen Punkt fest.

Wie ist denn das "Vergessen" des wahren Willens des Erklärenden hinsichtlich §119 BGB zu interpretieren?

Re: Auslegung einer Willenserklärung - Anfechtbarkeit möglich?

Verfasst: Sonntag 25. September 2022, 10:53
von Theopa
Die Gründe aus § 119 BGB passen einfach nicht. Es kommt auf die Situation ex ante bei Abgabe der WE an, womit vergessene Tatsachen keine Relevanz entfalten können, da sie zu diesem Zeitpunkt eben nicht im Bewusststein vorhanden sind.

Ein Inhaltsirrtum würde erfordern, dass objektiv gesagtes und subjektiv gewolltes auseinanderfallen: Hier ist beides identisch.

Ein Erklärungsirrtum würde erfordern, dass man keine WE für einen Kaufvertrag abgeben wollte: Hier ist der Kauf ex ante beabsichtigt.

Ein Eigenschaftsirrtum liegt ebenfalls nicht vor, da keine der Kaufsache anhaftende, dauerhafte Eigenschaft betroffen ist.