Rechtssichere Zustellung als Einzelanwalt
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Rechtssichere Zustellung als Einzelanwalt
Für die nachweissichere Zustellung einer Kündigung beispielsweise ist es ja ratsam, diese per Boten (Zeugen) oder Gerichtsvollzieher vornehmen zu lassen. Was kann jedoch ein Einzelanwalt im Falle einer eilbedürftigen Kündigungserklärung machen, wenn auch kein Kanzleipersonal als Bote/Zeuge zur Verfügung steht? Bleibt hier praktisch nur das unsicherere Einwurf-Einschreiben? Wie machen das die Kollegen?
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Re: Rechtssichere Zustellung als Einzelanwalt
Zustellungen in eigener Sache oder für Mandanten? In letzteren Falle spricht nichts dagegen, dass der RA selbst zustellt. Ist ja nicht Partei des Rechtsstreits.
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Re: Rechtssichere Zustellung als Einzelanwalt
Meine Frage bezieht sich auf Zustellungen für Mandanten.
BGH, Beschluss vom 8. 5. 2007 – VI ZB 80/06: "Der Prozessbevollmächtigte einer Partei kann auch bei Fortdauer seiner Funktion als Zeuge vernommen werden (vgl. Senat, Urteil vom 10. Mai 1994 – VI ZR 306/93 – Ez-FamR ZPO § 418 Nr. 2; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 373 Rn. 5)." Leider finde ich diese Textpassage nicht in meinem Zöller, Aufl. 33. Demnach wäre wohl der Einwurf eines Kündigungsschreibens durch den Rechtsanwalt selbst eine Möglichkeit. Jedenfalls in Fällen, in denen der Empfänger nicht allzu weit weg ist ...
BGH, Beschluss vom 8. 5. 2007 – VI ZB 80/06: "Der Prozessbevollmächtigte einer Partei kann auch bei Fortdauer seiner Funktion als Zeuge vernommen werden (vgl. Senat, Urteil vom 10. Mai 1994 – VI ZR 306/93 – Ez-FamR ZPO § 418 Nr. 2; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 373 Rn. 5)." Leider finde ich diese Textpassage nicht in meinem Zöller, Aufl. 33. Demnach wäre wohl der Einwurf eines Kündigungsschreibens durch den Rechtsanwalt selbst eine Möglichkeit. Jedenfalls in Fällen, in denen der Empfänger nicht allzu weit weg ist ...
- Tikka
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Re: Rechtssichere Zustellung als Einzelanwalt
Notfalls: per Gerichtsvollzieher. Aber einfacher ist sicher ein kommerzieller Botendienst.
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