Wegen mündlicher Prüfung des 1. Examens durchgefallen
Verfasst: Freitag 6. Januar 2023, 18:48
Hallo an alle. Anbei einige Fragen. Ich muss mir auch einfach hier mal den Frust von der Seele schreiben und hätte gerne den ein oder anderen Tipp von Leidensgenossen.
Wie unschwer an der Überschrift erkennbar, bin ich gestern durchs 1. Examen gefallen. Ich hatte im Schriftlichen 3,5 und hätte in der Mündlichen 5, 5 und 6 machen müssen. Gegeben wurden mir aber nur 4, 4 und 5, sodass ich auf 3,74 stehe und das ganze Elend voraussichtlich frühestens wieder im August (so der 1. Vorsitzende) schreiben kann.
Eigentlich hätte die mündliche am 20.12. sein sollen, wir haben auch schon im Pinguinkostüm im Prüfungsraum gesessen, als uns der Präsident des Prüfungsamtes mitteilte, dass der 1. Vorsitzende sich kurzfristig krank gemeldet hat und er uns auf andere Kommissionen verteilen könnte oder wir eben im Januar geprüft würden. Dies klappte dann auch bei der gleichen Kommission.
Im Vorgespräch mit dem 1. Vorsitzenden gestern, erfuhr ich, dass er auch meine öR Klausur mitkorrigiert hat. ÖR fiel bei mir nicht gut aus, worüber ich mich sehr wunderte.
Am Montag gehe ich erst mal zur Einsicht. Denkt ihr, je nachdem wie korrigiert wurde und sich Erst- und Zweitkorrektor uneinig waren, würde ein Widerspruch Sinn machen? Wie würdet ihr in meiner Situation weiter machen? Bin 27, habe noch einen Versuch und damals 2017 auch einen Bachelorabschluss im französischen Recht gemacht, damals hab ich mich auf diesen Studiengang ebenfalls konzentrieren müssen und dabei das berühmte Bulimielernen gemacht. Nehme an, daher sitzen bei mir die Basics nicht so gut wie bei anderen. Kann sein, dass mir das jetzt zum Verhängnis wurde.
Habt ihr Tipps? Anregungen? Bin für alles dankbar, da ich mich aktuell wie der letzte Trottel fühle.
Wie unschwer an der Überschrift erkennbar, bin ich gestern durchs 1. Examen gefallen. Ich hatte im Schriftlichen 3,5 und hätte in der Mündlichen 5, 5 und 6 machen müssen. Gegeben wurden mir aber nur 4, 4 und 5, sodass ich auf 3,74 stehe und das ganze Elend voraussichtlich frühestens wieder im August (so der 1. Vorsitzende) schreiben kann.
Eigentlich hätte die mündliche am 20.12. sein sollen, wir haben auch schon im Pinguinkostüm im Prüfungsraum gesessen, als uns der Präsident des Prüfungsamtes mitteilte, dass der 1. Vorsitzende sich kurzfristig krank gemeldet hat und er uns auf andere Kommissionen verteilen könnte oder wir eben im Januar geprüft würden. Dies klappte dann auch bei der gleichen Kommission.
Im Vorgespräch mit dem 1. Vorsitzenden gestern, erfuhr ich, dass er auch meine öR Klausur mitkorrigiert hat. ÖR fiel bei mir nicht gut aus, worüber ich mich sehr wunderte.
Am Montag gehe ich erst mal zur Einsicht. Denkt ihr, je nachdem wie korrigiert wurde und sich Erst- und Zweitkorrektor uneinig waren, würde ein Widerspruch Sinn machen? Wie würdet ihr in meiner Situation weiter machen? Bin 27, habe noch einen Versuch und damals 2017 auch einen Bachelorabschluss im französischen Recht gemacht, damals hab ich mich auf diesen Studiengang ebenfalls konzentrieren müssen und dabei das berühmte Bulimielernen gemacht. Nehme an, daher sitzen bei mir die Basics nicht so gut wie bei anderen. Kann sein, dass mir das jetzt zum Verhängnis wurde.
Habt ihr Tipps? Anregungen? Bin für alles dankbar, da ich mich aktuell wie der letzte Trottel fühle.