Anwaltstation in der schweiz
Verfasst: Sonntag 29. Januar 2023, 02:23
Hi, ich habe erst kürzlich mein erstes examen in Ba-Wü bestanden und ich möchte unbedingt in Zukunft in der schweiz als jurist tätig werden (sei es in einer Kanzlei oder im Unternehmen). Deswegen möchte ich meine Stationen auch alle in der schweiz machen. Ich möchte also diese anwaltsstationen nutzen um mich in das Schweizer recht und in ihrer Praxis einzuarbeiten. Jetzt hatte ich gehofft hier vllt. auf leute zu treffen die schon diesen weg beschritten haben und wollte fragen:
1) ob es nachteilig in Bezug auf das zweite examen ist, wenn man keine anwaltsstation in deutschland ausgeführt hat.
2) bringt es überhaupt etwas in der CH die Stationen zu machen. Also nimmt man genug mit um dann in der Bewerbung sagen zu können ich habe Kenntnisse vom CH-Recht. Sodass sie mich überhaupt in Erwägung ziehen.
3) Welche Besonderheiten muss ich beachten, wenn ich eine Zusage bekommen würde?
Ich habe mir schon viel durchgelesen, aber trz. würde ich gern mal eure Meinung dazu hören.
1) ob es nachteilig in Bezug auf das zweite examen ist, wenn man keine anwaltsstation in deutschland ausgeführt hat.
2) bringt es überhaupt etwas in der CH die Stationen zu machen. Also nimmt man genug mit um dann in der Bewerbung sagen zu können ich habe Kenntnisse vom CH-Recht. Sodass sie mich überhaupt in Erwägung ziehen.
3) Welche Besonderheiten muss ich beachten, wenn ich eine Zusage bekommen würde?
Ich habe mir schon viel durchgelesen, aber trz. würde ich gern mal eure Meinung dazu hören.