Lehrbuch für die Zivilstation in Bayern
Verfasst: Samstag 4. Februar 2023, 17:36
Hallo zusammen,
ich habe mich jetzt ein bisschen umgehört was das Thema "Lehrbücher für die Zivilstation" im Referendariat betrifft (auch hier im Forum) - so ganz schlau bin ich aber noch nicht geworden.
1. Über die Kaiserskripte habe ich nun mehrfach gehört, dass sie a) wohl etwas unzureichend und b) für Bayern aufgrund der hier vorherrschenden Gepflogenheiten eher ungeeignet seien. Kann das bestätigt werden?
2. Beim Thema "bestes Lehrbuch" habe ich bisher immer Knöringer und Dallmayer gehört - die anderen sind mit ihren jeweils über 600 Seiten ja auch etwas arg lang neben den ja sowieso existierenden Ref-Unterlagen... Wie steht ihr zu den vorgenannten Werken?
3. Verzeiht mir als blutigem Anfänger diese Frage - aber: Decken Lehrbücher wie Knöringer und Dallmayer grds. den Stoff der Zivilstation ab oder benötige ich noch andere Bücher (ZPO II? Anwaltsklausur?...)? Hieran angegliedert sei auch noch die Frage nach der Notwendigkeit eines Lehrbuchs für das materielle Zivilrecht - oder kann ich hierfür allein die Materialien aus dem Studium heranziehen?
Besten Dank euch allen
ich habe mich jetzt ein bisschen umgehört was das Thema "Lehrbücher für die Zivilstation" im Referendariat betrifft (auch hier im Forum) - so ganz schlau bin ich aber noch nicht geworden.
1. Über die Kaiserskripte habe ich nun mehrfach gehört, dass sie a) wohl etwas unzureichend und b) für Bayern aufgrund der hier vorherrschenden Gepflogenheiten eher ungeeignet seien. Kann das bestätigt werden?
2. Beim Thema "bestes Lehrbuch" habe ich bisher immer Knöringer und Dallmayer gehört - die anderen sind mit ihren jeweils über 600 Seiten ja auch etwas arg lang neben den ja sowieso existierenden Ref-Unterlagen... Wie steht ihr zu den vorgenannten Werken?
3. Verzeiht mir als blutigem Anfänger diese Frage - aber: Decken Lehrbücher wie Knöringer und Dallmayer grds. den Stoff der Zivilstation ab oder benötige ich noch andere Bücher (ZPO II? Anwaltsklausur?...)? Hieran angegliedert sei auch noch die Frage nach der Notwendigkeit eines Lehrbuchs für das materielle Zivilrecht - oder kann ich hierfür allein die Materialien aus dem Studium heranziehen?
Besten Dank euch allen