Privatklage wegen Nötigung möglich?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

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Peterunlustig
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Privatklage wegen Nötigung möglich?

Beitrag von Peterunlustig »

Folgendes Szenario:
Person A nötigt Person B im Straßenverkehr mittels Lichthupe.

B hat nun ausschließlich das Kennzeichen und eine Beschreibung des Fahrers. Kann A den Privatklageweg gehen?
Zuletzt geändert von Peterunlustig am Dienstag 21. Februar 2023, 19:54, insgesamt 1-mal geändert.
Julia
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Re: Ermittlung von Name und Anschrift über Kennzeichen

Beitrag von Julia »

Dann soll Person B halt Anzeige gegen Unbekannt unter Angabe des Kennzeichens erstatten. Wozu braucht B denn Name und Anschrift der Person? Hausbesuch, damit B das nie wieder macht?
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Urs Blank
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Re: Ermittlung von Name und Anschrift über Kennzeichen

Beitrag von Urs Blank »

Auskunft über die Daten eines Fahrzeughalters können unter bestimmten Voraussetzungen auch Private erhalten. Alles Nähere steht in § 39 StVG. Die beabsichtigte Erhebung einer Privatklage wegen Nötigung (vgl. § 374 Abs. 1 Nr. 5 StPO) wäre wohl ein triftiger Grund.
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Urs Blank
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Re: Privatklage wegen Nötigung möglich?

Beitrag von Urs Blank »

Etwas merkwürdig, im Nachhinein die Frage zu ändern...
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batman
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Re: Privatklage wegen Nötigung möglich?

Beitrag von batman »

Unlustig, genauer gesagt.
Julia
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Re: Privatklage wegen Nötigung möglich?

Beitrag von Julia »

Auch so unauffällig.
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