Frauenrechte

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Nordstern
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Frauenrechte

Beitrag von Nordstern »

Einen fröhlichen Weltfrauen Tag euch allen!

Ich bin über diverse Behauptungen gestolpert, die ich mir nicht alle erklären kann. Vielleicht weiß hier jemand mehr ...

"Bis 1962 war das sogenannte Geheimsparen der Hausfrauen gesetzlich verboten. Bis zu diesem Jahr durften Frauen in Deutschland kein eigenes Bankkonto eröffnen."


Es fällt mir schwer, das zu glauben. Und wenn es auch zahlreiche Quellen behaupten (wobei nicht immer behauptet wird, dass dieses Verbot im Gesetz verankert gewesen sei), so doch immer ohne Beleg. Kann sich jemand diese Behauptung erklären?

"Verheiratete Frauen durften keine größeren Anschaffungen tätigen."

Sicherlich liest man das in § 1357 BGB hinein. Aber bevor ich das unterstelle: Weiß es hier jemand besser?

"Erst seit 1977 dürfen Frauen selbständig einen Arbeitsvertrag unterschreiben – selbst dann, wenn sie verheiratet sind!"

und

"Männer konnten den Arbeitsvertrag ihrer Ehefrau einfach kündigen."


Auch hier wird vermutlich etwas hineingelesen und zwar in eine alte Fassung von § 1356 BGB. Aber wenn LTO so etwas schreibt, muss ich die Möglichkeit meines Irrtums einpreisen. Soll das Rechtsprechung gewesen sein? Oder ist es reine Phantasie?

Viele Grüße!
OJ1988
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Re: Frauenrechte

Beitrag von OJ1988 »

Ich kann zu den genannten Behauptungen nichts sagen, es würde mich aber nicht wundern, wenn diese inhaltlich ebenso falsch bzw. "schief" wären, wie der Klassiker in diesem Zusammenhang, nämlich die Behauptung, dass die Vergewaltigung in der Ehe bis 1994 straflos war.
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Tibor
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Re: Frauenrechte

Beitrag von Tibor »

"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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