Umsetzung Erstattungsfähigkeit RA-Gebühren Sozialrecht
Verfasst: Montag 20. März 2023, 13:12
Hallo zusammen,
für meine Mandantin habe ich im Sozialrecht einen Widerspruch (Gleichstellungsantrag) gewonnen. Die Behörde schreibt im Bescheid:
"Die Ihnen im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten werde ich auf Antrag erstatten, soweit sie notwendig waren und anchgewiesen werden. Dies gilt auch für Gebühren und Auslagen Ihres Bevollmächtigten."
Ich habe meine Gebühren dort geltend gemacht und zweimal angemahnt. Ich warte seit einem Quartal auf eine Reaktion der Behörde.
Was kann ich da tun ? Diese Konstellation hatte ich noch nicht, dass sich die Behörder so ewig Zeit lässt. Wirkt eher wie Verweigerung auf mich.
VG
Gernot
für meine Mandantin habe ich im Sozialrecht einen Widerspruch (Gleichstellungsantrag) gewonnen. Die Behörde schreibt im Bescheid:
"Die Ihnen im Widerspruchsverfahren entstandenen Kosten werde ich auf Antrag erstatten, soweit sie notwendig waren und anchgewiesen werden. Dies gilt auch für Gebühren und Auslagen Ihres Bevollmächtigten."
Ich habe meine Gebühren dort geltend gemacht und zweimal angemahnt. Ich warte seit einem Quartal auf eine Reaktion der Behörde.
Was kann ich da tun ? Diese Konstellation hatte ich noch nicht, dass sich die Behörder so ewig Zeit lässt. Wirkt eher wie Verweigerung auf mich.
VG
Gernot