Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt:
- Privatperson A schließt ein Darlehnsvertrag mit Unternehmen B.
- Der Darlehnsvertrag ist ausgelaufen. Das Unternehmen hat das Darlehen nicht zurückgezahlt.
- Es liegt ein Zwangsvollstreckungstitel mit der Benennung "Dingliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung" gegen den Geschäftsführer des Unternehmens B vor – jedoch nicht gegen das Unternehmen selbst.
- Es wurde eine Grundschuld als Sicherung in eine Immobilie im Privatbesitz des Geschäftsführers eingetragen.
Bemerkung: Eine Einleitung der Zwangsversteigerung der Immobilie ist durch Auflassungsvormerkungen von Dritten nicht möglich.
Wie erhält nun Privatperson A sein Darlehen zurück?
Kann man einfach beim Amtsgericht nicht den Zwangsvollstreckungstitel auf das Unternehmen umschreiben lassen? Was ist wenn das Unternehmen sich quer stellt? Falls ja: Wie lange würde so ein Verfahren gehen?
Vielen Dank.
Zwangsvollstreckungstitel nicht gegen Darlehensnehmer
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Re: Zwangsvollstreckungstitel nicht gegen Darlehensnehmer
Eigene Überlegungen, insb. anhand des Gesetzes?
Das ist ja bestimmt kein Versuch, kostenlose Rechtsberatung zu bekommen...
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