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Reihenfolge der Richter im Rubrum

Verfasst: Dienstag 16. Mai 2023, 09:25
von Arva
Guten Morgen,
in der gemeinsamen Kaffeepause heute hat sich heute (nachdem alle wichtigen privaten Themen besprochen waren) herausgestellt, dass im Haus unterschiedliche Usancen für die Reihenfolge der Richternamen im Rubrum bestehen, übergreifend bei den Zivilisten wie den Strafrichtern. Das gilt teilweise für Urteile, aber auch für Beschlüsse.
Konkret scheint es weitgehende Einigkeit bei Urteilen zu geben, den Vorsitzenden als Ersten hinzuschreiben, umstritten ist dann, ob dann der Beisitzer oder der Berichterstatter folgen.
Bei Beschlüssen wiederum wird teilweise (teils auch wie oben) der Berichterstatter als erstes benannt, dann der Vorsitzende, dann der Beisitzer.

Teilweise wird auch streng nach Hierarchie aufgeführt, d.h. der Assessor immer zuletzt (egal ob er Berichterstatter ist), teilweise wird (wohl in Anlehnung an § 28 GO-BVerfG nach Dienstalter sortiert), teilweise nach Alphabet. Teilweise wird (bei einem Vertretungsfall) der Richter aus der fremden Kammer stets zuletzt genannt, egal in welcher Funktion er eingesprungen ist.

Eine Norm oder eine Fundstelle für die ordentliche Gerichtsbarkeit hat sich nicht aufgetan. Gibt es in diesem Kontext denn irgendwelche Regelungen oder Vorgaben oder haus- bzw. kammerinterne Üblichkeiten?

Re: Reihenfolge der Richter im Rubrum

Verfasst: Dienstag 16. Mai 2023, 09:54
von Liz
„Üblich“ ist das, was der Computer macht.

„Üblich“ ist hier, dass der Vorsitzende links, der Berichterstatter (falls ≠ Vors) rechts und der 2. Beisitzer in der Mitte unterschreibt. Im Rubrum werden die Unterzeichner von links nach rechts genannt. Im Vertretungsfall unterschreibt der Vertreter in der Mitte, wenn er nicht vertretungsweise als Vors/BE agiert.

Re: Reihenfolge der Richter im Rubrum

Verfasst: Freitag 19. Mai 2023, 13:31
von Strich
Liz hat geschrieben: Dienstag 16. Mai 2023, 09:54 „Üblich“ ist das, was der Computer macht.

„Üblich“ ist hier, dass der Vorsitzende links, der Berichterstatter (falls ≠ Vors) rechts und der 2. Beisitzer in der Mitte unterschreibt. Im Rubrum werden die Unterzeichner von links nach rechts genannt. Im Vertretungsfall unterschreibt der Vertreter in der Mitte, wenn er nicht vertretungsweise als Vors/BE agiert.
Ist hier genauso (VG).