Reihenfolge der Richter im Rubrum
Verfasst: Dienstag 16. Mai 2023, 09:25
Guten Morgen,
in der gemeinsamen Kaffeepause heute hat sich heute (nachdem alle wichtigen privaten Themen besprochen waren) herausgestellt, dass im Haus unterschiedliche Usancen für die Reihenfolge der Richternamen im Rubrum bestehen, übergreifend bei den Zivilisten wie den Strafrichtern. Das gilt teilweise für Urteile, aber auch für Beschlüsse.
Konkret scheint es weitgehende Einigkeit bei Urteilen zu geben, den Vorsitzenden als Ersten hinzuschreiben, umstritten ist dann, ob dann der Beisitzer oder der Berichterstatter folgen.
Bei Beschlüssen wiederum wird teilweise (teils auch wie oben) der Berichterstatter als erstes benannt, dann der Vorsitzende, dann der Beisitzer.
Teilweise wird auch streng nach Hierarchie aufgeführt, d.h. der Assessor immer zuletzt (egal ob er Berichterstatter ist), teilweise wird (wohl in Anlehnung an § 28 GO-BVerfG nach Dienstalter sortiert), teilweise nach Alphabet. Teilweise wird (bei einem Vertretungsfall) der Richter aus der fremden Kammer stets zuletzt genannt, egal in welcher Funktion er eingesprungen ist.
Eine Norm oder eine Fundstelle für die ordentliche Gerichtsbarkeit hat sich nicht aufgetan. Gibt es in diesem Kontext denn irgendwelche Regelungen oder Vorgaben oder haus- bzw. kammerinterne Üblichkeiten?
in der gemeinsamen Kaffeepause heute hat sich heute (nachdem alle wichtigen privaten Themen besprochen waren) herausgestellt, dass im Haus unterschiedliche Usancen für die Reihenfolge der Richternamen im Rubrum bestehen, übergreifend bei den Zivilisten wie den Strafrichtern. Das gilt teilweise für Urteile, aber auch für Beschlüsse.
Konkret scheint es weitgehende Einigkeit bei Urteilen zu geben, den Vorsitzenden als Ersten hinzuschreiben, umstritten ist dann, ob dann der Beisitzer oder der Berichterstatter folgen.
Bei Beschlüssen wiederum wird teilweise (teils auch wie oben) der Berichterstatter als erstes benannt, dann der Vorsitzende, dann der Beisitzer.
Teilweise wird auch streng nach Hierarchie aufgeführt, d.h. der Assessor immer zuletzt (egal ob er Berichterstatter ist), teilweise wird (wohl in Anlehnung an § 28 GO-BVerfG nach Dienstalter sortiert), teilweise nach Alphabet. Teilweise wird (bei einem Vertretungsfall) der Richter aus der fremden Kammer stets zuletzt genannt, egal in welcher Funktion er eingesprungen ist.
Eine Norm oder eine Fundstelle für die ordentliche Gerichtsbarkeit hat sich nicht aufgetan. Gibt es in diesem Kontext denn irgendwelche Regelungen oder Vorgaben oder haus- bzw. kammerinterne Üblichkeiten?