Abordnung Richter Schwangerschaft
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Abordnung Richter Schwangerschaft
Hallo zusammen ich habe aus familiären Gründen das Bundesland gewechselt und bin jetzt als verplante Richterin für 1 Jahr abgeordnet. Wir würden gerne zeitnah unser erstes Kind bekommen ich weiß allerdings nicht wie das dann mit der Abordnung laufen würde die auf 1 Jahr mit dem Ziel der Versetzung angedacht ist. Läuft diese nach dee Elternzeit einfach weiter oder beginnt sie von neuem oder gibt es überhaupt gilt sie als nie da gewesen? Falls jemand Erfahrungen hat würde ich mich ohne eine Antwort sehr freuen.
- Strich
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Re: Abordnung Richter Schwangerschaft
Gute Frage. Aus dem Bauch raus würde ich sagen, die läuft einfach normal weiter und dann auch ab. Aber da gibts bestimmt ne Abordnungs-AV oder so, die das regelt.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
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Seit 31.05.2022 Lord Strich
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