Hallo,
meine letzte Frage hat sich auf den § 24 GO NRW bezogen, wonach jeder Bürger das Recht hat sich mit Anregungen und Beschwerden an die Gemeinde zu wenden. Aus meiner Sicht ergibt sich aus der Norm auch, dass die Verwaltung dann auch dazu verpflichtet ist, dem Bürger zu antworten.
Gibt es noch weitere Rechtsgrundlagen, die ein solches Recht auf Antwort von Behörden beinhalten?
Pflicht der Verwaltung zu antworten
Moderator: Verwaltung
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