Erlangung des Eigentums nach Freispruch

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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dimvriot
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Erlangung des Eigentums nach Freispruch

Beitrag von dimvriot »

Hallo :) gibt es eine Möglichkeit, dass jemand das Eigentum an einer Sache erlangt, wenn diese Person zuvor des Diebstahls zurecht angeklagt wurde, aber daraufhin aufgrund von mangelnden Beweisen freigesprochen wurde? Die Sache befindet sich nach dem Freispruch immer noch im Besitz des Diebes. Vielen Dank im Voraus! [-o<
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scndbesthand
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Re: Erlangung des Eigentums nach Freispruch

Beitrag von scndbesthand »

Doppelpostings sind ungern geseh‘n.
Auch hier der Rat: zum Anwalt gehn.
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