Arbeitsrecht - Vergleich / § 115 SGB X
Verfasst: Montag 25. September 2023, 09:00
Hallo zusammen,
als Teilzeit-Arbeitsrechtler habe ich morgen den ersten Gütetermin, bei welchem die Agentur für Arbeit zuvor bei der Arbeitgeberin einen Anspruchsübergang gem. § 115 SGB X wg. gezahlten Arbeitslosengelds angemeldet hat. Es geht um eine außerordentliche fristlose verhaltensbedingte Kündigung. Berechtigt sein dürfte sie, es war schon ein sehr heftiges Fehlverhalten.
Gibt es in diesem Kontext überhaupt sinnvolle Vergleichsmöglichkeiten, um die Sache kurz und schmerzlos zu beenden? Jede Abfindung die ich anbiete wird ja wenigstens in großen Teilen nicht an den Arbeitnehmer gehen, dessen Motivation sich auf einen halbwegs vernünftigen Rahmen einzulassen sollte also eher begrenzt sein. Wie regelt man das üblicherweise?
als Teilzeit-Arbeitsrechtler habe ich morgen den ersten Gütetermin, bei welchem die Agentur für Arbeit zuvor bei der Arbeitgeberin einen Anspruchsübergang gem. § 115 SGB X wg. gezahlten Arbeitslosengelds angemeldet hat. Es geht um eine außerordentliche fristlose verhaltensbedingte Kündigung. Berechtigt sein dürfte sie, es war schon ein sehr heftiges Fehlverhalten.
Gibt es in diesem Kontext überhaupt sinnvolle Vergleichsmöglichkeiten, um die Sache kurz und schmerzlos zu beenden? Jede Abfindung die ich anbiete wird ja wenigstens in großen Teilen nicht an den Arbeitnehmer gehen, dessen Motivation sich auf einen halbwegs vernünftigen Rahmen einzulassen sollte also eher begrenzt sein. Wie regelt man das üblicherweise?