Hallo,
meine Menschen um mich herum meinen, dass man mir ansieht, ich wirke ausgebrannt, was auch so ist - Lernen kann ich kaum noch.
Soll ich in den kommenden Tagen zu meinem Hausarzt und die Situation erklären. Sollte ich Burnout haben, was muss ich dem Justizprüfungsamt für eine Bescheinigung zukommen lassen? Und ist es 4 Wochen vor der 1. Klausur noch ausreichend?
Wann dürfte ich bei erfolgreichen Rücktritt wieder antreten? Noch in diesem Jahr?
In einem Monat soll ich mein Examen schreiben. Ich bin 41 Jahre alt und arbeite nebenbei in Vollzeit.
Gefahr der Erkrankung -> In 1 Monat 1. Examen
Moderator: Verwaltung
Gefahr der Erkrankung -> In 1 Monat 1. Examen
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Dienstag 26. September 2023, 11:06, insgesamt 1-mal geändert.
- scndbesthand
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Re: Gefahr der Erkrankung -> In 4 Wochen 1. Examen
Nicht böse gemeint: was sagen denn die Landes-Prüfungsordnungen zum Thema An- und Abmeldung bzw. Rücktritt?
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