Anschlussdelikt
Verfasst: Dienstag 26. September 2023, 18:56
Wieso sind Verfolgungshindernisse bei § 257 irrelevant? Ist es bei § 259 auch so? Hängt das mit dem Strafzweck zusammen? Wieso ist es bei § 258 wird das Verfolgungsinteresse des Staates geschützt, beziehungsweise konkreter: Wieso liegt es nicht vor, wenn ein Verfolgungshindernis besteht?
Täter nimmt gestohlene Geld und kauft Ring. Verkäuferin V geht davon aus, dass er über das Geld verfügen kann und überträgt das Eigentum am Ring, wieso ist es kein Betrug?
Kann man der Vollendung der Tat die Tat beherrschen? Der straflichtlich relevante Vorgang ist abgeschlossen. Materiell-restlich, aber der straflich-relevante Vorgang ist abgeschlossen.
also sollte man sukzessive Beihilfe ablehnen?
Wieso sagt eine Literaturauffassung bis Beendigung Beihilfe, dann § 257
eine andere Auffassung sagt, es gibt keine sukzessive Beihilfe, alles, was ab Vollendung passiert, ist Begünstigung. Darum gibt es ja die Norm.
Was ist das für eine Argumentation?
Täter nimmt gestohlene Geld und kauft Ring. Verkäuferin V geht davon aus, dass er über das Geld verfügen kann und überträgt das Eigentum am Ring, wieso ist es kein Betrug?
Kann man der Vollendung der Tat die Tat beherrschen? Der straflichtlich relevante Vorgang ist abgeschlossen. Materiell-restlich, aber der straflich-relevante Vorgang ist abgeschlossen.
also sollte man sukzessive Beihilfe ablehnen?
Wieso sagt eine Literaturauffassung bis Beendigung Beihilfe, dann § 257
eine andere Auffassung sagt, es gibt keine sukzessive Beihilfe, alles, was ab Vollendung passiert, ist Begünstigung. Darum gibt es ja die Norm.
Was ist das für eine Argumentation?