Verbeamtet werden mit Vorerkankungen

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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NeedyCat
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Verbeamtet werden mit Vorerkankungen

Beitrag von NeedyCat »

Hey! Ich weiß, dass es viele Wege nach dem Studium gibt und die Verbeamtung ist bei meinem das seltenste (Medizin), aber mich würde rein aus Neugier interessieren, ob mir dieser Weg überhaupt offen stehen würde.
Also ich war mal psychisch stark angeschlagen wegen Zwängen und mittelschweren Depressionen die kamen und gingen , wobei es vor allem um die Zwänge ging. Ich war da auch stationär in Behandlung. Das ist mittlerweile 3 Jahre her und bis auf Psychotherapie um meine charakterlichen Schwächen zu bekämpfen (Sozialphobie und ich mach einen Test fürs Asperger Spektrum, da die Art wie ich denke schon recht anders ist) mache ich in der Richtung auch nix mehr. Ich werde erst in 10 Jahren mit dem Facharzt fertig sein. Falls ich die nächsten 10 Jahre völlig stabil bleibe und bis auf meine Psychotherapie nix mehr brauche, würde dann eine Chance bestehen, dass ein Amtsarzt mich als gesund genug für eine Verbeamtung betrachten würde, oder ist der Zug für immer abgefahren?

Danke fürs Lesen^^
Sassenspegel
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Re: Verbeamtet werden mit Vorerkankungen

Beitrag von Sassenspegel »

Hallo,

gut, dass du fragst; denn über dieses Thema wird viel Unsinn erzählt.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.07.2013, Az. 2 C 12.11, hat zwei Leitsätze. Diese lauten:

1. Bei der Feststellung der gesundheitlichen Eignung von Beamtenbewerbern steht dem Dienstherrn kein Beurteilungsspielraum zu.

2. Ein Beamtenbewerber ist gesundheitlich nicht geeignet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist (Änderung der Rechtsprechung).

Quelle: https://www.bverwg.de/250713U2C12.11.0

Mit dieser Entscheidung hat das Gericht die Chancen für Bewerber und Bewerberinnen drastisch verbessert. Und auch vorher war es nicht so krass, wie oft behauptet wird.

Allerdings hat das BVerwG mit Urteil vom 30.10.2013 dann entschieden:

1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung eines Probebeamten ist der Ablauf der Probezeit, nicht der Zeitpunkt des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung.

2. Einem Beamten auf Probe fehlt die gesundheitliche Eignung für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, er werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Die gesundheitliche Eignung fehlt auch, wenn er mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird (im Anschluss an Urteil vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 12.11 -).

Quelle: https://www.bverwg.de/301013U2C16.12.0

Lies die beiden Entscheidungen doch einmal! Für die entscheidenden Stellen muss man nicht Jura studiert haben.

Ich jedenfalls bin schon vor der Änderung der Rechtsprechung mit beendeten Psychotherapien durch die ärztliche Prüfung gekommen (zwar nicht als Beamter, sondern als Richter, aber der Maßstab dürfte derselbe sein).

Viel Erfolg und viele Grüße!
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