habe leider gestern bei einer Verpflichtungsklage, innerhalb der Zulässigkeit bei der Klagebefugnis, nicht die mögliche AGL als Rechtsverletzung angenommen, sondern die Verletzung von GR wie bei einer AK. Leider etwas unter dem Stress gelitten.
Wird dennoch nach der Klagebefugnis weiter korrigiert oder bricht der Korrektor dort die Korrektur ab? Ich habe danach alles korrekt gelöst.
Ich würde mich darüber freuen, falls es jemandem schonmal passiert seine Erfahrung gerne zu teilen!
Selbstverständlich korrigieren die dann weiter. Sogar wenn man auf sehr krasse Abwege gerät und sich ganz aus der Lösung rausschreibt wird das gelesen und bewertet.
Berit hat geschrieben: ↑Sonntag 22. Oktober 2023, 16:36
Hallo,
habe leider gestern bei einer Verpflichtungsklage, innerhalb der Zulässigkeit bei der Klagebefugnis, nicht die mögliche AGL als Rechtsverletzung angenommen, sondern die Verletzung von GR wie bei einer AK. Leider etwas unter dem Stress gelitten.
Wird dennoch nach der Klagebefugnis weiter korrigiert oder bricht der Korrektor dort die Korrektur ab? Ich habe danach alles korrekt gelöst.
Ich würde mich darüber freuen, falls es jemandem schonmal passiert seine Erfahrung gerne zu teilen!
Na klar, die brechen dann nicht ab. Glaub mir, die gucken sich deine Klausur bis zum Ende an.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -