Jura-Praktikum in der EU-Kommission oder internationalen Organisationen möglich?

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DrStrangelove
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Jura-Praktikum in der EU-Kommission oder internationalen Organisationen möglich?

Beitrag von DrStrangelove »

Hallo,

Ich bin in den letzten Semestern meines Studiums und habe bereits Praktika in Kanzleien und Unternehmen absolviert. Daher würde ich jetzt gerne noch ein Praktikum im politischen Bereich absolvieren. Dafür habe ich momentan insbesondere internationale Organisationen wie die EU-Kommission oder zB auch die WTO und die Weltbank im Blick.

Ist es als deutscher Jurastudent mit sehr guter Qualifikationen und kurz vor dem ersten Stex einigermaßen realistisch, dort für ein Praktikum angenommen zu werden?

Falls ja, wie sollte ich die Bewerbung bei der EU-Kommission angehen? Sollte ich Leute aus der jeweiligen Direktion per LinkedIn anschreiben und anfragen, ob sie Interesse an einem Praktikum hätten oder das lieber lassen und versuchen, über einen HR-Kontakt eine erste Anfrage zu stellen?

Beste Grüße
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Schnitte
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Re: Jura-Praktikum in der EU-Kommission oder internationalen Organisationen möglich?

Beitrag von Schnitte »

Goldstandard bei der Kommission sind die sogenannten Blue Book Trainees, die in einem zentral koordinierten Auswahlverfahren ausgewählt werden. Das ist sehr prestigeträchtig und wird auch bezahlt. Es erfordert aber ein Zertifikat von der Uni über ein absolviertes dreijähriges Studium (auch hier wäre eine flächendeckende Einführung des Bachelor als Zwischenstufe im deutschen Jurastudium vorteilhaft) und ist an vorgegebene Zeitpläne gebunden. Davon abweichend, kann man auch durch bilaterales Anschreiben einer Abteilung weniger formal an ein Praktikum kommen. Das wird dann aber mit großer Wahrscheinlichkeit unbezahlt sein, und der Ablauf wird von Abteilung zu Abteilung variieren.

In jedem Fall wirst du als Praktikant bei der Kommission ein sehr kleines Rad in einer sehr großen Maschine sein. Das muss kein Nachteil sein und schließt es natürlich nicht aus, dass das ein tolles Erlebnis wird; aber zwecks expectation management solltest du dir darüber im Klaren sein.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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