Ein unbescholtener Staatsbürger findet sich 18 Monate nach einem Kurzaufenthalt in einer sehr großen Stadt in NRW vor einem dortigen Amtsgericht wieder, ohne recht zu verstehen, was man überhaupt von ihm will.
Nicht nur weil der Kölner Kinderchor dem Hauptverfahren als Besucher beiwohnt, fühlt er sich die ganze Zeit wie bei Verstehen Sie Spaß ? - Versteckte Kamera.
Nach dem Verfahren und dem Schuldspruch erklärt er das für ihn unfassbare Amts-Gericht nochmals für nicht zuständig und extrem geistig gestört.
Außerdem erklärt er das Gericht nicht anzuerkennen und verlangt ein rechtsstaatliches Verfahren in dem im Zweifel die Unschuldsvermutung gilt.
Er wartet nun auf einen Brief vom Amts-Gericht in dem er über seine Berufungsmöglichkeiten vor einem Landes- oder Bundesverfassungsgericht aufgeklärt wird.
Stattdessen schickt ihm das Amtsgericht die Nachricht das Urteil sei bereits nach einer Woche rechtskräftig geworden.
Frage:
Hat der Angeklagte und Verurteilte nicht eindeutig genug mitgeteilt, dass er das Urteil so keineswegs akzeptieren kann ?
Fehlende Belehrung über Berufungsmöglichkeiten
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Re: Fehlende Belehrung über Berufungsmöglichkeiten
Tja, hätte der Angeklagte - oder besser: Verurteilte - mal besser zugehört am Ende der Verhandlung. Im Übrigen hat hier a) keiner Bock darauf, die völlig unlustigen Ausführungen zu lesen, wie der vorherige Thread schon zeigte, und b) auch für uneinsichtige Verurteilte keine Rechtsberatung zu erfolgen. Ich schließe daher.