Anwendbarkeit des § 550 S.1 BGB auf Untermietverträge

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

Antworten
Finio_16
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 10
Registriert: Mittwoch 25. Oktober 2023, 09:55

Anwendbarkeit des § 550 S.1 BGB auf Untermietverträge

Beitrag von Finio_16 »

Hallo zusammen,
Ich bereite mich gerade auf meine Klausur im Mietrecht vor und wollte fragen, ob der § 550 S. 1 BGB für Untermietverträge anwendbar ist.

Vielen Dank im Voraus.
Ganz liebe Grüße!
Tyberius
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 57
Registriert: Montag 9. März 2020, 19:16
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Anwendbarkeit des § 550 S.1 BGB auf Untermietverträge

Beitrag von Tyberius »

Ja, vgl.
BGHZ 81, 46 = NJW 1981, 2246; Grüneberg/Weidenkaff Rn. 3; BeckOK MietR/Leo Rn. 14.
Finio_16
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 10
Registriert: Mittwoch 25. Oktober 2023, 09:55

Re: Anwendbarkeit des § 550 S.1 BGB auf Untermietverträge

Beitrag von Finio_16 »

Danke für die schnelle Antwort. Das Urteil werde ich mir gleich mal anschauen.
Torsten Kaiser
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 113
Registriert: Donnerstag 21. Dezember 2023, 13:21
Ausbildungslevel: RA

Re: Anwendbarkeit des § 550 S.1 BGB auf Untermietverträge

Beitrag von Torsten Kaiser »

Achtet darauf, dass § 550 BGB nicht bei unbefristeten Mietverträgen gilt, was ja bei Wohnraum die Regel ist.
Antworten