Zerstören des Personalausweises
Moderator: Verwaltung
-
- Newbie
- Beiträge: 9
- Registriert: Mittwoch 22. Juli 2015, 16:06
- Ausbildungslevel: RRef
Zerstören des Personalausweises
Ist das Zerstören des eigenen Personalausweises eine Sachbeschädigung iSv § 303 StGB oder Verändern von amtlichen Ausweisen nach § 273 StGB oder keines oder beides?
- batman
- Urgestein
- Beiträge: 8287
- Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Zerstören des Personalausweises
Wie wäre es mit eigenen Ideen?
-
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 162
- Registriert: Dienstag 9. August 2022, 12:03
- Ausbildungslevel: Cand. iur.
Re: Zerstören des Personalausweises
Ohne mir das näher anzusehen und nach einer Spezialnorm zu schauen das zumindest mal eine Urkundenunterdrückung sein. Das Beweisführungsrecht an dem Ausweis steht dir jedenfalls nicht alleine zu
- Schnitte
- Super Mega Power User
- Beiträge: 3996
- Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
- Ausbildungslevel: Au-was?
Re: Zerstören des Personalausweises
Auf § 4 Abs. 2 PAuswG wird hingewiesen.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375