Ermächtigungsgrundlage/n

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Catalunia88
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Ermächtigungsgrundlage/n

Beitrag von Catalunia88 »

Hallo zusammen ich habe eine kurze Frage und würde mich sehr über die Antwort von euch freuen. Es geht hier um eine Falllösung für ein juristisches Gutachten.


Der Paragraf 45 kommt grundsätzlich nicht als Ermächtigungsgrundlage in Betracht, da dieser nur bei einem VA Anwendung findet, wenn dieser zu Beginn bereits rechtswidrig ist. In dem Sachverhalt hat jedoch der Leistungsberechtigte Einkommen erst nach der Erteilung des begünstigenden VA erzielt. Jedoch wurde das Vermögen dem Jobcenter verheimlicht, sodass eventuell doch der Paragraf 45 greifen könnte. Nach kurzer Berechnung stellt sich aber schnell heraus, dass das Vermögen unterhalb der Obergrenze liegt und somit keine Relevanz hat.

Infolge ist die EGL der Paragraf 48 SGB X, welches Anwendung findet, da die Veränderungen der Verhältnisse erst später auftreten.

Meine Frage ist jetzt, ob ich beides als Ermächtigungsgrundlage in einem juristischen gutachtenstil benennen kann und im Verlaufe der materiellen Prüfung dann den Paragraf 45 SGB X ausschließen kann oder ist es eher sinnvoller vor der Benennung der Ermächtigungsgrundlage den Paragrafen 45 abzugrenzen und zu verneinen.
jona7317
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Re: Ermächtigungsgrundlage/n

Beitrag von jona7317 »

Stilfrage, geht beides. Kannst mit dem "Auge Gottes" schon bei der Benennung der in Frage kommenden EGLs das eine Tatbestandsmerkmal ansprechen, an dem die unpassende EGL scheitert, kannst aber auch erstmal beides in den Raum stellen und erst in der Prüfung der TBM rausfliegen und dann die passende EGL hinterher prüfen.
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