Genehmigung Vertrag nach 18. Geburtstag

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

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sonnenschein234
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Genehmigung Vertrag nach 18. Geburtstag

Beitrag von sonnenschein234 »

Ich habe in meinem sozialrechtlichen Dezernat ein etwas absurden Fall:

Mutter M macht SGB II Ansprüche Ihres damals 15-jährigen Sohnes S geltend. M übt das Sorgerecht gemeinsam mit Vater V aus. Bei Klageerhebung lag keine Einwilligung bzw. später keine Genehmigung von V aus. Nun ist S 18 Jahre alt geworden. Wer ist nun für die Genehmigung zuständig?

Kurz zum Hintergrund: Die Geltendmachung von Leistungen nach dem SGB II ist rechtlich nicht lediglich vorteilhaft (vgl. BSG, Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R, Rn. 17). Dementsprechend bedarf die Prozessführung der Genehmigung der Sorgerechtsberechtigten.

Ich habe versucht den Fall ins Zivilrecht zu übertragen: M schließt einen Vertrag im Namen Ihres 15-jährigen Sohnes S. Sie handelt dabei - mangels Genehmigung von V - als vollmachtlose Vertreterin. Für die Genehmigung zuständig war bis zum 18. Geburtstag gem. § 177 I BGB der V. Doch auch hier stellt sich die Frage, was nach dem 18. Geburtstag passiert?

§ 108 Abs. 3 BGB passt mE nicht, da dort nur der Fall geregelt ist, dass der Minderjährige einen Vertrag schließt.

Vielleicht fallen Euch ja noch kreative Lösungsideen ein.
stilzchenrumpel
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Re: Genehmigung Vertrag nach 18. Geburtstag

Beitrag von stilzchenrumpel »

Ab dem 18. Geburtstag entfallen die Eltern als gesetzliche Vertreter, und somit auch das Genehmigungsbedürfnis. Allenfalls der nun 18 jährige kann (ggfs. konkludent durch Aufnahme des Verfahrens) die Klageerhebung noch genehmigen.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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