bei mir haben sich einige Notizen angesammelt, was andere Anwälte so Wettbewerbswidriges machen in ihrer überbordenden Werbung:
- Einzelanwälte, die sich als “X & Kollegen” oder “X & Partner” bezeichnen und von (nicht-existenten) mehreren Rechtsanwälten sprechen, um ihre Kanzlei größer erscheinen zu lassen
- Bezeichnung als “X & Partner”, obwohl es keine Partner / Sozietät gibt, sondern allenfalls Angestellte
- Bezeichnung als “Notar” ohne Bestellung hierzu bzw. Amt
- Bezeichnung als “Fachanwalt”, wobei starker Verdacht besteht, dass dies - auch angesichts bloß ausländischer Anwaltszulassung - als Begriff für “Spezialisierung” gebraucht wird
- Falsche englische Bezeichnung als “expert lawyer” (Fachanwalt) für ein Gebiet, für das es gar keine Fachanwaltschaft gibt
- Pauschale Werbung mit “Bekannt aus…” (Nennung diverser Medien, ohne konkretere Angaben)
- Pauschale Werbung mit dem Siegel “Qualität durch Fortbildung” ohne konkretere Angaben zu den Erneuerungen des Siegels
- Werbung mit nicht mehr bestehenden Fachanwaltschaften oder Mitgliedschaften
Ist hier nicht auch irgendeine anonyme Meldung, etwa über einen Strohmann, denkbar?