Anschwärzen anderer Rechtsanwälte über einen Dritten?

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Ruben
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Anschwärzen anderer Rechtsanwälte über einen Dritten?

Beitrag von Ruben »

Hallo Kollegen,

bei mir haben sich einige Notizen angesammelt, was andere Anwälte so Wettbewerbswidriges machen in ihrer überbordenden Werbung:
  • Einzelanwälte, die sich als “X & Kollegen” oder “X & Partner” bezeichnen und von (nicht-existenten) mehreren Rechtsanwälten sprechen, um ihre Kanzlei größer erscheinen zu lassen
  • Bezeichnung als “X & Partner”, obwohl es keine Partner / Sozietät gibt, sondern allenfalls Angestellte
  • Bezeichnung als “Notar” ohne Bestellung hierzu bzw. Amt
  • Bezeichnung als “Fachanwalt”, wobei starker Verdacht besteht, dass dies - auch angesichts bloß ausländischer Anwaltszulassung - als Begriff für “Spezialisierung” gebraucht wird
  • Falsche englische Bezeichnung als “expert lawyer” (Fachanwalt) für ein Gebiet, für das es gar keine Fachanwaltschaft gibt
  • Pauschale Werbung mit “Bekannt aus…” (Nennung diverser Medien, ohne konkretere Angaben)
  • Pauschale Werbung mit dem Siegel “Qualität durch Fortbildung” ohne konkretere Angaben zu den Erneuerungen des Siegels
  • Werbung mit nicht mehr bestehenden Fachanwaltschaften oder Mitgliedschaften
Es wäre lästig, all diese Sachverhalte selbst vorzutragen, dagegen vorzugehen, und mich mit diversen Kollegen selbst anzulegen, zumal ich kein UWG-Experte für irreführende und falsche Werbung bin.

Ist hier nicht auch irgendeine anonyme Meldung, etwa über einen Strohmann, denkbar?
OJ1988
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Re: Anschwärzen anderer Rechtsanwälte über einen Dritten?

Beitrag von OJ1988 »

Zumindest für die Anmaßung des öffentlichen Amtes des Notars dürfte sich die StA interessieren (§ 132a Abs. 1 Nr. 1 StGB).
gola20
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Re: Anschwärzen anderer Rechtsanwälte über einen Dritten?

Beitrag von gola20 »

Kannst es der Rechtsanwaltskammer melden.
spotlessmind
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Re: Anschwärzen anderer Rechtsanwälte über einen Dritten?

Beitrag von spotlessmind »

Ist dir anscheinend sehr langweilig?
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Schnitte
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Re: Anschwärzen anderer Rechtsanwälte über einen Dritten?

Beitrag von Schnitte »

Losgelöst von der Rechtslage nach UWG etc., ist anonyme Denunziation natürlich auf menschlicher Ebene feige und zu verachten. Wenn man den Kollegen/Konkurrenten schon anschwärzen will, dann sollte man auch dazu stehen.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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