Steuerrecht

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esprit
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Steuerrecht

Beitrag von esprit »

Könnte hier jemand im Steuerrecht gut aus? Wenn man selbstständig tätig ist und zusätzlich eine Teilzeit Anstellung hat, können Werbekosten aus dem Anstellungsverhältnis auch auf die Selbstständigkeit übertragen werden?
Beispiel: in der Anstellung habe ich 5000 € Lohnsteuer gezahlt, kann aber als Werbekosten Fahrtkosten in Höhe von 7000 geltend machen.
Was passiert mit den 2000 € Differenz? Verfallen die einfach oder werden die bei der Selbstständigkeit berücksichtigt?
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scndbesthand
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Re: Steuerrecht

Beitrag von scndbesthand »

Ist es denn so, dass ich mit jedem EUR Fahrtkosten einen EUR Steuern spare?
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Re: Steuerrecht

Beitrag von OJ1988 »

scndbesthand hat geschrieben: Donnerstag 4. Januar 2024, 19:04 Ist es denn so, dass ich mit jedem EUR Fahrtkosten einen EUR Steuern spare?
=D>
esprit
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Re: Steuerrecht

Beitrag von esprit »

Okay, wohl ein Denkfehler von mir.

Kann man grob sagen, wie viel Fahrtkosten man als Werbekosten angeben muss, um 5000 € Lohnsteuer zurückzubekommen?
OJ1988
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Re: Steuerrecht

Beitrag von OJ1988 »

Auch ganz grob ist das schwierig. Werbungskosten mindern die Höhe deines zu versteuernden Einkommens (zvE). Wieviel Steuern du damit sparst, hängt von deinem persönlichen Einkommenssteuersatz ab, der wiederum von der Höhe des zvE abhängt.
esprit
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Re: Steuerrecht

Beitrag von esprit »

Ja, kann ich alles nachvollziehen.

Aber in einem extrem Beispiel, wenn 5000 € Lohnsteuer gezahlt wurden und rein theoretisch 15.000 € Werbungskosten geltend gemacht werden können, kann man ja fast davon ausgehen, dass die Lohnsteuer auf null runtergeht.

Der Ausgang meiner Frage war jedoch was passiert, wenn Werbekosten aus dem Anstellungsverhältnis die gezahlte Lohnsteuer der Anstellung übersteigen, ob diese dann in der Selbstständigkeit noch zusätzlich berücksichtigt werden? Ich vermute um mein Gefühl sagt mir natürlich eher nicht.
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scndbesthand
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Re: Steuerrecht

Beitrag von scndbesthand »

esprit hat geschrieben: Donnerstag 4. Januar 2024, 22:18 Ja, kann ich alles nachvollziehen.

Aber in einem extrem Beispiel, wenn 5000 € Lohnsteuer gezahlt wurden und rein theoretisch 15.000 € Werbungskosten geltend gemacht werden können, kann man ja fast davon ausgehen, dass die Lohnsteuer auf null runtergeht.

Der Ausgang meiner Frage war jedoch was passiert, wenn Werbekosten aus dem Anstellungsverhältnis die gezahlte Lohnsteuer der Anstellung übersteigen, ob diese dann in der Selbstständigkeit noch zusätzlich berücksichtigt werden? Ich vermute um mein Gefühl sagt mir natürlich eher nicht.
Entweder die Fahrtkosten sind durch die abhängige Beschäftigung bedingt oder durch die selbständige. Das wirst Du sauber zuordnen können und auch müssen.
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Strich
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Re: Steuerrecht

Beitrag von Strich »

scndbesthand hat geschrieben: Donnerstag 4. Januar 2024, 22:40
esprit hat geschrieben: Donnerstag 4. Januar 2024, 22:18 Ja, kann ich alles nachvollziehen.

Aber in einem extrem Beispiel, wenn 5000 € Lohnsteuer gezahlt wurden und rein theoretisch 15.000 € Werbungskosten geltend gemacht werden können, kann man ja fast davon ausgehen, dass die Lohnsteuer auf null runtergeht.

Der Ausgang meiner Frage war jedoch was passiert, wenn Werbekosten aus dem Anstellungsverhältnis die gezahlte Lohnsteuer der Anstellung übersteigen, ob diese dann in der Selbstständigkeit noch zusätzlich berücksichtigt werden? Ich vermute um mein Gefühl sagt mir natürlich eher nicht.
Entweder die Fahrtkosten sind durch die abhängige Beschäftigung bedingt oder durch die selbständige. Das wirst Du sauber zuordnen können und auch müssen.
Hä?

Wenn ich meine Kanzlei in Leipzig habe und da auch angestellt bin und sowohl einen Termin als angestellter RA in Hamburg als auch ein Mandantengespräch als Selbstständiger wahrnehme, wie teile ich dann sauber die Fahrtkosten von Leipzig nach Hamburg auf? Hälfte/Hälfte? Nach Wert der Mandate?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Steuerrecht

Beitrag von scndbesthand »

Strich hat geschrieben: Freitag 5. Januar 2024, 16:53
scndbesthand hat geschrieben: Donnerstag 4. Januar 2024, 22:40
esprit hat geschrieben: Donnerstag 4. Januar 2024, 22:18 Ja, kann ich alles nachvollziehen.

Aber in einem extrem Beispiel, wenn 5000 € Lohnsteuer gezahlt wurden und rein theoretisch 15.000 € Werbungskosten geltend gemacht werden können, kann man ja fast davon ausgehen, dass die Lohnsteuer auf null runtergeht.

Der Ausgang meiner Frage war jedoch was passiert, wenn Werbekosten aus dem Anstellungsverhältnis die gezahlte Lohnsteuer der Anstellung übersteigen, ob diese dann in der Selbstständigkeit noch zusätzlich berücksichtigt werden? Ich vermute um mein Gefühl sagt mir natürlich eher nicht.
Entweder die Fahrtkosten sind durch die abhängige Beschäftigung bedingt oder durch die selbständige. Das wirst Du sauber zuordnen können und auch müssen.
Hä?

Wenn ich meine Kanzlei in Leipzig habe und da auch angestellt bin und sowohl einen Termin als angestellter RA in Hamburg als auch ein Mandantengespräch als Selbstständiger wahrnehme, wie teile ich dann sauber die Fahrtkosten von Leipzig nach Hamburg auf? Hälfte/Hälfte? Nach Wert der Mandate?
Wenn in Ausnahmefällen die Fahrt zwei Zwecken dient, wird man quoteln dürfen.

Dem TE ging es um den Fall „Hoppla, ich habe 7000 Fahrtkosten (ausschließlich) für meine Angestelltentätigkeit aufgewendet und brauche davon eigentlich nur 5000, also widme ich 2000 einfach mal um.“ Das wird nicht gehen, wenn der Zweck der Fahrten nicht durch die Selbständigkeit bedingt ist.
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Tibor
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Re: Steuerrecht

Beitrag von Tibor »

esprit hat geschrieben: Der Ausgang meiner Frage war jedoch was passiert, wenn Werbekosten aus dem Anstellungsverhältnis die gezahlte Lohnsteuer der Anstellung übersteigen, ob diese dann in der Selbstständigkeit noch zusätzlich berücksichtigt werden? Ich vermute um mein Gefühl sagt mir natürlich eher nicht.
Bitte, nimm dir einen Steuerberater. Ich habe dir hier schon seit Jahren geholfen, es ist wirklich ein Jammer.

Und weil bisher alle um den heißen Brei geredet haben. Im Ergebnis ist es egal!

Wenn du bspw

ArbN Brutto 50T
WK 2T

Selbständigkeit Umsätze 5T
Betriebsausgaben 8T

hast, dann hast du +48 und -3 = +45 Einkünfte, aus denen sich das zu versteuernde Einkommen und die festzusetzende ESt ermittelt. Und darauf wird dann LSt angerechnet.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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