Stelle als Legal Counsel/Wechsel

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Judy879
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Stelle als Legal Counsel/Wechsel

Beitrag von Judy879 »

Guten Abend!

Ich war jetzt fast vier Jahre in einer Kanzlei als Anwalt beschäftigt und möchte in ein Unternehmen in eine Legal Counsel-Position wechseln. Es ist unklar, ob insoweit eine Zulassung als Syndikusanwalt möglich ist und ob mir eine Freistellung erteilt wird, um weiterhin als Anwalt zugelassen zu sein. Deshalb gehe ich jetzt mal von dem Fall aus, dass ich meine Anwaltszulassung zurückgebe. Hat damit schon jemand Erfahrung?

1. Hinsichtlich der Anwartschaften im Versorgungswerk scheint es mir nicht so zu sein, dass ich hier etwas verliere. Eine Rückkehr in die Anwaltschaft/Versorgungswerk scheint mir auch möglich (§ 25 der Satzung https://www.brastv.de unter Rechtsgrundlagen; § 31 Abs. 2 der Satzung). Ich bin in Bayern zugelassen. Seht Ihr das auch so? Drohen mir irgendwelche Nachteile, wenn ich jetzt in die gesetzliche Rentenversicherung wechsle und dann möglicherweise irgendwann wieder ins Versorgungswerk zurückwechsle? Kann es umgekehrt passieren, dass ich Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung verliere, wenn ich wieder ins Versorgungswerk wechsle?

2. Wie läuft das mit der Berufshaftpflichtversicherung. Eine solche gibt es dort dann ja nicht. Droht mir ein Haftungsrisiko oder wie wird das üblicherweise gehandhabt?

Ich hoffe, dass diese Fragen vielleicht jemand einfach beantworten kann und bedanke mich für Antworten!

Viele Grüße
spotlessmind
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Re: Stelle als Legal Counsel/Wechsel

Beitrag von spotlessmind »

Du kannst auch einfach die Zulassung behalten und den Kanzleisitz auf den Wohnsitz etwa legen. Dann erspart man sich die Neuzulassungs-Themen etc.
gola20
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Re: Stelle als Legal Counsel/Wechsel

Beitrag von gola20 »

Judy879 hat geschrieben: Dienstag 16. Januar 2024, 01:40 Eine solche gibt es dort dann ja nicht. Droht mir ein Haftungsrisiko oder wie wird das üblicherweise gehandhabt?
Innerbetrieblicher Schadensausgleich :drinking:
returninglawyer
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Re: Stelle als Legal Counsel/Wechsel

Beitrag von returninglawyer »

spotlessmind hat geschrieben: Dienstag 16. Januar 2024, 15:14 Du kannst auch einfach die Zulassung behalten und den Kanzleisitz auf den Wohnsitz etwa legen. Dann erspart man sich die Neuzulassungs-Themen etc.
Auch für diesen Fall braucht sie aber die Freistellungserklärung des Arbeitgebers.
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