Um nicht zu sagen selbstmörderisch seit dieser ominösen WEG Reform vor 3 Jahren und den dazugehörigen hirnrissigen Ergüssen des BGH.
Egal ob der Verwalter der unsäglichen Schafherde von Eigentümern Mist baut, er weiß wie man sich Mehrheiten verschafft in einer Eigentümerversammlung.
Er kann kostenlos Klagen, bis sein gewünschtes Ergebnis zustande gekommen ist.
Sofern ein Eigentümer glaubt die "ordnungsmäßige Verwaltung" gem. § 18 Abs. 2 und § 19 WEG einklagen zu können, muss er sich im Vorfeld im Klaren sein, dass er bezahlt, ob er die Beschlussklage gewinnt oder verliert…
Hat das alles noch was mit einem Rechtsstaat und Art. 3 des GG zu tun??
WEG Beschlussklagen für Eigentümer wirtschaftlich absolut sinnlos
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Re: WEG Beschlussklagen für Eigentümer wirtschaftlich absolut sinnlos
Deswegen Finger weg von Wohnungseigentümergemeinschaften!