Seite 1 von 1

Termin Wahrnehmung als freier Mitarbeiter

Verfasst: Freitag 26. Januar 2024, 08:59
von esprit
Guten Morgen,
Wenn ich auf einem Briefkopf als freier Mitarbeiter ausgewiesen bin und einen Gerichtstermin wahrnehme, brauche ich doch keine Terminsvollmacht dem Gericht vorlegen?

Re: Termin Wahrnehmung als freier Mitarbeiter

Verfasst: Sonntag 28. Januar 2024, 15:08
von gola20
Muss man doch nie vorlegen, solange sich niemand beschwert.

Re: Termin Wahrnehmung als freier Mitarbeiter

Verfasst: Dienstag 30. Januar 2024, 12:29
von Herr Schraeg
Falls noch aktuell: ich verstehe die Frage nicht bzw. stehe vermutlich auf dem Schlauch: Es gibt eine schriftliche Vollmacht des Mandanten für die Kanzlei. Wenn Du auf dieser schriftlichen Vollmacht - auch als freier Mitarbeiter - genannt bist, bist Du bevollmächtigt und brauchst keine gesonderte Terminsvollmacht. Wenn Du dort nicht stehst, brauchst eine Untervollmacht, auch wenn in der Praxis nur selten nachgefragt wird.