Verständnisfrage: Wo prüfe ich den § 51 VwVfG?
Verfasst: Mittwoch 28. Februar 2024, 08:55
Hallo zusammen,
ich beschäftige mich aktuell mit Verwaltungsrecht AT und habe eine Rückfrage zum § 51 VwVfG. Ich weiß, dass dieser aus zwei Stufen besteht, also auf 1. Stufe aus der Zulässigkeit und der Begründetheit des Wiederaufgreifens, und auf 2. Stufe aus der erneuten Sachentscheidung.
Was ich allerdings nicht verstehe, ist, wo ich die Prüfung des § 51 VwVfG verorte. Wir haben gelernt, dass es sich im Rahmen des § 51 VwVfG um Verpflichtungsklagen handelt. Prüfe ich den Paragraphen also als EGL, oder ist er als "Antrag" ein selbstständiges Rechtsmittel?
Ich schreibe Euch mal meine zwei schematischen Vorstellungen auf, die mir aktuell im Kopf umherschwirren:
Variante 1 mit § 51 VwVfG als EGL
A. Zulässigkeit der Verpflichtungsklage
B. Begründetheit der Verpflichtungsklage
I. § 51 VwVfG als EGL
II. Formelle Rechtmäßigkeit des VA
III. Materielle Rechtmäßigkeit des VA
1. TBM des § 51 VwVfG als EGL (1. Stufe)
a) Zulässigkeit des § 51 VwVfG
b) Begründetheit des § 51 VwVfG
2. Rechtsfolge: Neue Sachentscheidung (2. Stufe)
3. Rechtsverletzung des Klägers
C. Ergebnis
Variante 2
A. Zulässigkeit des § 51 VwVfG (1. Stufe)
B. Begründetheit des § 51 VwVfG (1. Stufe)
C. Rechtsfolge: Neue Sachentscheidung (2. Stufe)
D. Ergebnis
Leider bekommt mir das Thema gar nicht gut und einen Fall dazu gibt es in meinem Fallbuch auch nicht. Ich würde mich sehr über schematische Darstellungen freuen und wäre für eine Antwort wirklich sehr dankbar!
ich beschäftige mich aktuell mit Verwaltungsrecht AT und habe eine Rückfrage zum § 51 VwVfG. Ich weiß, dass dieser aus zwei Stufen besteht, also auf 1. Stufe aus der Zulässigkeit und der Begründetheit des Wiederaufgreifens, und auf 2. Stufe aus der erneuten Sachentscheidung.
Was ich allerdings nicht verstehe, ist, wo ich die Prüfung des § 51 VwVfG verorte. Wir haben gelernt, dass es sich im Rahmen des § 51 VwVfG um Verpflichtungsklagen handelt. Prüfe ich den Paragraphen also als EGL, oder ist er als "Antrag" ein selbstständiges Rechtsmittel?
Ich schreibe Euch mal meine zwei schematischen Vorstellungen auf, die mir aktuell im Kopf umherschwirren:
Variante 1 mit § 51 VwVfG als EGL
A. Zulässigkeit der Verpflichtungsklage
B. Begründetheit der Verpflichtungsklage
I. § 51 VwVfG als EGL
II. Formelle Rechtmäßigkeit des VA
III. Materielle Rechtmäßigkeit des VA
1. TBM des § 51 VwVfG als EGL (1. Stufe)
a) Zulässigkeit des § 51 VwVfG
b) Begründetheit des § 51 VwVfG
2. Rechtsfolge: Neue Sachentscheidung (2. Stufe)
3. Rechtsverletzung des Klägers
C. Ergebnis
Variante 2
A. Zulässigkeit des § 51 VwVfG (1. Stufe)
B. Begründetheit des § 51 VwVfG (1. Stufe)
C. Rechtsfolge: Neue Sachentscheidung (2. Stufe)
D. Ergebnis
Leider bekommt mir das Thema gar nicht gut und einen Fall dazu gibt es in meinem Fallbuch auch nicht. Ich würde mich sehr über schematische Darstellungen freuen und wäre für eine Antwort wirklich sehr dankbar!