Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?
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Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?
Habe mich schon länger gefragt, ob die von Mandanten geforderte Abwesenheitspauschale eigentlich dem tätig werdenden Sachbearbeiter oder der Kanzlei zusteht. Einzig logisch ist für mich die Zuordnung zum Sachbearbeiter. Ich kenne aber keine einzige Kanzlei, welche den vereinnahmten Betrag auskehrt; hat hier jemand ne verlässliche Aussage?
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Re: Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?
Ohne zu wissen, wer mit wem in welchem Vertragsverhältnis steht und welche Vergütungsmodalitäten vereinbart sind, wird man dies kaum beantworten können.
- schuper
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Re: Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?
Dann gehen wir doch einmal von einem angestellten Rechtsanwalt aus. Ob dieser eine Umsatzbeteiligung hat, dürfte doch für die von mir gestellte Frage unbeachtlich sein.
- Tibor
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Re: Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?
Wer will was von wem woraus?
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Re: Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?
Warum sollte der angestellte Anwalt einen unmittelbaren Anspruch gegen den Mandanten haben, der mit ihm gar keine vertragliche Beziehung hat?
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Re: Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?
gola20 hat geschrieben:§ 667 BGB
Wer ist denn „der Beauftragte“ und von wem bekommt er etwas?
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Re: Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?
Meine Frage war auch darauf bezogen, ob der angestellte Anwalt einen Anspruch gegen die Kanzlei hat auf Ausbezahlung der von dieser vereinnahmten Abwesenheitspauschale vom Mandanten.Omnimodofacturus hat geschrieben: ↑Montag 4. März 2024, 19:35 Warum sollte der angestellte Anwalt einen unmittelbaren Anspruch gegen den Mandanten haben, der mit ihm gar keine vertragliche Beziehung hat?
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Re: Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?
Sollte man dazu vielleicht den eigenen Arbeitsvertrag lesen/auslegen?
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Re: Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?
Sollte in jedem Arbeitsvertrag stehen "AN erhält die bei Mandanten abgerechnete Abwesenheitspauschale (nicht) ausbezahlt" würde sich meine Frage erübrigen.
Wollen wir rein zum Spaß davon ausgehen, dass hierzu nichts geregelt ist im Arbeitsvertrag? Eventuell können wir die Frage ja auch von einem konkreten Arbeitsvertrag trennen und es einfach als juristischen Austausch behandeln. Oder wir bleiben bei coolen Beiträgen wie
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Re: Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?
Im Verhältnis des angestellten Rechtsanwalts zu seinem Arbeitgeber spielt das RVG keine Rolle. Es würde ja auch zurecht niemand auf die Idee kommen, dass dem angestellten Rechtsanwalt die Termins- oder Vergleichsgebühr zustünde. Die Anspruchsgrundlage für den Ersatz etwaiger Aufwendungen bei Teilnahme an auswärtigen Terminen wurde oben schon genannt.
Im Übrigen sind für eine nach RVG abrechnende Kanzlei alle Gebührentatbestände wirtschaftlich von Relevanz und im Bruttogehalt reflektiert. So betrachtet bist du also schon an der Abwesenheitspauschale beteiligt, wie auch die Sekretärin an der Kommunikationspauschale.
Im Übrigen sind für eine nach RVG abrechnende Kanzlei alle Gebührentatbestände wirtschaftlich von Relevanz und im Bruttogehalt reflektiert. So betrachtet bist du also schon an der Abwesenheitspauschale beteiligt, wie auch die Sekretärin an der Kommunikationspauschale.
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Re: Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?
Spaß beseite: Als angestellter Anwalt erhältst du deine Arbeitszeit von deinem Arbeitgeber vergütet (unabhängig davon, an welchem Ort du diese Arbeitszeit hinter dich bringst). Etwaige Auslagen für Auswärtstermine (sofern überhaupt vorhanden - nicht der Fall bei Anfahrt mit Dienstwagen oder durch AG gesponsortem Deutschlandticket o.ä.) sind entweder mit dem Arbeitsentgelt abgegolten oder können vom Arbeitgeber verlangt werden (Auslegung Arbeitsvertrag, hilfsweise Gesetz). Die Auswärtspauschale selbst, also die nach RVG abzurechenbare Gebühr, steht dagegen nicht dir zu, sondern deinem Arbeitgeber, da dieser mandatiert und deshalb Gebührengläubiger ist.schuper hat geschrieben: ↑Dienstag 12. März 2024, 10:08Sollte in jedem Arbeitsvertrag stehen "AN erhält die bei Mandanten abgerechnete Abwesenheitspauschale (nicht) ausbezahlt" würde sich meine Frage erübrigen.
Wollen wir rein zum Spaß davon ausgehen, dass hierzu nichts geregelt ist im Arbeitsvertrag? Eventuell können wir die Frage ja auch von einem konkreten Arbeitsvertrag trennen und es einfach als juristischen Austausch behandeln. Oder wir bleiben bei coolen Beiträgen wie
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Re: Wem steht die Abwesenheitspauschale zu?
so wird es wohl sein.
Irgendwie komme ich da aber mit dem Sinn und Zweck nicht hin. Die Pauschale ist dafür da, um die bei der Geschäftsreise entstehenden Mehrkosten (beispielweise ein Mittagessen) auszugleichen. Diese hiermit abgegoltenen Mehrkosten fallen jedoch beim AN und nicht beim AG an. Nur der zweite "Grund", dass die Pauschale eine Art Entschädigung darstellen soll, dass der Anwalt aufgrund der Reise sonstige Geschäfts nicht ausüben kann, würde die Vereinnahmung des AG berechtigen. Aber dann hake ich das so jetzt in meinem Kopf ab merci!
Irgendwie komme ich da aber mit dem Sinn und Zweck nicht hin. Die Pauschale ist dafür da, um die bei der Geschäftsreise entstehenden Mehrkosten (beispielweise ein Mittagessen) auszugleichen. Diese hiermit abgegoltenen Mehrkosten fallen jedoch beim AN und nicht beim AG an. Nur der zweite "Grund", dass die Pauschale eine Art Entschädigung darstellen soll, dass der Anwalt aufgrund der Reise sonstige Geschäfts nicht ausüben kann, würde die Vereinnahmung des AG berechtigen. Aber dann hake ich das so jetzt in meinem Kopf ab merci!