Ich habe folgendes Problem. Es geht darum, dass eine Satzung verbietet, in der Behörde Instrumente zu spielen. Das greift natürlich grundsätzlich in die Kunstfreiheit ein, aber es muss ja ein weg geben, wie man das rechtfertigen kann oder?? Ich finde da nichts, weil die Kunstfreiheit ja vorbehaltlos gewährleistet wird und sich Behörden nicht auf Art. 14 GG berufen könne oder? Über Hilfe, wie das gelöst werden kann oder ob die Satzung hier einfach rechtswidrig ist, würde ich mich freuen.
VG J
Rechtmäßigkeit einer Satzung die in Grundrechte eingreift
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Re: Rechtmäßigkeit einer Satzung die in Grundrechte eingreift
Kollidierendes Verfassungsrecht als Eingriffsrechtfertigung?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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