Nach Kündigung wieder anfangen

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Melanie-Kneip
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Nach Kündigung wieder anfangen

Beitrag von Melanie-Kneip »

Hallo,

Ich lass jetzt einfach mal die Hosen runter.
Ich bin schwer depressiv und suizidal und habe eingesehen, dass das so nicht weiter geht.
Ich begebe mich nun in stationäre Behandlung und will erstmal wieder auf einen grünen Zweig gesundheitlich kommen.
Daher wollte ich das Ref nun kündigen und erstmal gesund werden.
Besteht in einem solchen Fall die Möglichkeit, dass man später wieder einsteigt oder zur Not neu anfängt?

Einfach so kann man ja nicht kündigen und irgendwann weiter machen.
Aber ist das in so einem Fall eine Ausnahme vielleicht?
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Schnitte
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Re: Nach Kündigung wieder anfangen

Beitrag von Schnitte »

Hängt, wie so vieles in der Juristenausbildung, vom Land ab. Als Beispiel hier die bayerische JAPO: Du kannst jederzeit die Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst beantragen (vulgo "kündigen"), und diesem Antrag ist auch zu entsprechen (§ 55 Abs. 1). Das Problem ist, dass bei Referendaren, die das tun, eine spätere Wiedereinstellung nur bei wichtigem Grund erfolgen soll (§ 46 Abs. 5 S. 2). Das wird man bei selbst beantragter Entlassung aus medizinischen Gründen vermutlich bejahen können, aber ein Selbstläufer wird das nicht, und auf Diskussionen mit den OLGs wird man sich einstellen müssen. Ob bei späterem Wiedereinstieg die bislang abgeleistete Zeit angerechnet wird oder man wieder bei null anfängt, weiß ich nicht. Trotzdem ist es bei schwerwiegenden Depressionen mit Suizidgedanken natürlich richtig, aus dem Ref auszusteigen und Hilfe zu suchen.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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Strich
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Re: Nach Kündigung wieder anfangen

Beitrag von Strich »

Die Frage ist, ob man da nicht krankzuschreiben ist. Da bedürfte es keiner "Kündigung".
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

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Re: Nach Kündigung wieder anfangen

Beitrag von Melanie-Kneip »

Eine ganz andere Frage, ist es ein Problem, wenn man eine psychische Erkrankung wie bei mir jetzt Depressionen hat oder hatte?
Also bezüglich Wiedereinstellung oder später irgendwann mal bei der Beamtung oder so?
Ist das dann ein Genickbruch, wenn man Depressionen hatte?
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Strich
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Re: Nach Kündigung wieder anfangen

Beitrag von Strich »

Nein, wenn behandelt. Zu psychischen Erkrankungen hat das BVerwG schon vor 10 Jahren(?) seine Rechtsprechung geändert. Das ist mittlerweile also durchgesickert.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Liz
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Nach Kündigung wieder anfangen

Beitrag von Liz »

Melanie-Kneip hat geschrieben:Eine ganz andere Frage, ist es ein Problem, wenn man eine psychische Erkrankung wie bei mir jetzt Depressionen hat oder hatte?
Also bezüglich Wiedereinstellung oder später irgendwann mal bei der Beamtung oder so?
Ist das dann ein Genickbruch, wenn man Depressionen hatte?
Diese Frage sollte jetzt nicht im Vordergrund stehen. Du solltest Dich erstmal um Deine Gesundheit kümmern.

Fang die Behandlung (mit Krankschreibung) an und bespreche *dann* in Ruhe mit der Ref-Abteilung, wie es weitergehen soll. Die Krankschreibung mit Verlängerung des Refs dürfte für Dich erstmal vorteilhafter sein, weil Du damit Deinen Status und Deinen Ref-Platz nicht verlierst und Du weiter Geld bekommst. Die Entlassung würde ich erst dann beantragen, wenn wirklich absehbar wird, dass Du über die eigentliche Krankschreibung hinaus noch mehr Zeit brauchst.

Zur Verbeamtung: Eine Verbeamtung ist nach einer erfolgreichen Therapie dank der BVerwG-Rechtsprechung nicht per se ausgeschlossen. Eine Freundin von mir hat zB ihr Lehramtsreferendariat zweimal wegen psychischen Erkrankungen (u. a. Depression) abgebrochen (sie ist da innerhalb weniger Wochen an ihre Grenzen gestoßen und es ging gar nichts mehr), bevor sie das Ref dann schließlich erfolgreich durchgezogen hat. Die Verbeamtung musste sie sich dann tatsächlich beim VG einklagen, was aber vor allem daran lag, dass ihre dusselige Psychiaterin irgendeinen Satz bzgl der Zukunftsprognose nicht in ihre Stellungnahme reinschreiben wollte, die aber dem Amtsarzt wichtig gewesen wäre.
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Re: Nach Kündigung wieder anfangen

Beitrag von Melanie-Kneip »

Naja, krank sein und den Referendarstatus behalten und dann einfach die Station wiederholen, wenn man wieder gesund ist klingt an sich nach einer guten Idee.
Das Problem ist, dass ich dann in eine andere Stadt müsste, weil meine jetzige Stammdienststelle nur 2 mal im Jahr einstellt. Also passt das dann von den Stationen her nicht, wenn ich wieder einsteige.
Und ich bin während des Studiums immer gependelt und es klingt vielleicht blöd, aber das hat mich damals schon körperlich und mental fertiggemacht.🤦‍♀️
Also mir wäre es immens wichtig, dass ich auch an meiner jetzigen Stammdienststelle wieder einsteigen kann. Aber das scheint mir irgendwie eine sehr komplizierte/unlösbare Problematik zu sein.
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Re: Nach Kündigung wieder anfangen

Beitrag von scndbesthand »

Melanie-Kneip hat geschrieben: Dienstag 2. April 2024, 16:49 Naja, krank sein und den Referendarstatus behalten und dann einfach die Station wiederholen, wenn man wieder gesund ist klingt an sich nach einer guten Idee.
Das Problem ist, dass ich dann in eine andere Stadt müsste, weil meine jetzige Stammdienststelle nur 2 mal im Jahr einstellt. Also passt das dann von den Stationen her nicht, wenn ich wieder einsteige.
Und ich bin während des Studiums immer gependelt und es klingt vielleicht blöd, aber das hat mich damals schon körperlich und mental fertiggemacht.🤦‍♀️
Also mir wäre es immens wichtig, dass ich auch an meiner jetzigen Stammdienststelle wieder einsteigen kann. Aber das scheint mir irgendwie eine sehr komplizierte/unlösbare Problematik zu sein.
Ich denke, auch der Ort bzw. Zeitpunkt des Wiedereinstiegs sollte jetzt nicht im Vordergrund stehen. Möglicherweise ergibt sich eine individuelle Lösung für Dich nach Deiner hoffentlich baldigen Gesundung.
„Willkommen beim kassenärztlichen Servicecenter. Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter ElfSechsElfSieben Punkt DeEh Släsch Datenschutz. Wenn Sie in einer lebensbedrohlichen Situation sind, legen Sie bitte jetzt auf und wählen EinsEinsZwei.“
Liz
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Beitrag von Liz »

Melanie-Kneip hat geschrieben:Naja, krank sein und den Referendarstatus behalten und dann einfach die Station wiederholen, wenn man wieder gesund ist klingt an sich nach einer guten Idee.
Das Problem ist, dass ich dann in eine andere Stadt müsste, weil meine jetzige Stammdienststelle nur 2 mal im Jahr einstellt. Also passt das dann von den Stationen her nicht, wenn ich wieder einsteige.
Und ich bin während des Studiums immer gependelt und es klingt vielleicht blöd, aber das hat mich damals schon körperlich und mental fertiggemacht.Bild
Also mir wäre es immens wichtig, dass ich auch an meiner jetzigen Stammdienststelle wieder einsteigen kann. Aber das scheint mir irgendwie eine sehr komplizierte/unlösbare Problematik zu sein.
Gerade das spräche dafür, erstmal mit der Krankschreibung zu arbeiten und dann, wenn Deine Rückkehr zeitlich halbwegs absehbar ist, mit der Ref-Abteilung zu besprechen, wann Du wie wieder einsteigst. Deine Verhandlungsposition dürfte aber deutlich schlechter sein, wenn Du Deinen Status als Ref in Stadt X verloren hast und Dich nochmals komplett neu bewerben müsstest. Ich sehe aktuell wirklich keinen Vorteil einer Entlassung oder dass Du das jetzt schon entscheiden müsstest.
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