hlynur hat geschrieben: ↑Dienstag 16. April 2024, 02:55ich habe vor ca. 5 Monaten eine Ausschlagserklärung für eine Erbschaft unterschrieben. Ich wurde damals nicht über Kosten aufgeklärt, die mir daraus entstehen können.
Das ist bei einer öffentlich zugänglichen Gebührenordnung auch nicht erforderlich. Wenn einem das wichtig ist, muss man bei einer Leistung, die üblicherweise nicht kostenlos erbracht wird, fragen, sonst wird eben die gebührenordnungs- oder tarifliche, ansonsten ide ortübliche Bezahlung fällig.
hlynur hat geschrieben: ↑Dienstag 16. April 2024, 02:55Nun habe ich etwa 5 Monate später eine Rechnung über einen mittleren dreistelligen Betrag erhalten (Gebühr für die Beurkundung einer Ausschlagserklärung) und wollte fragen, ob dies rechtens ist, ohne dass ich damals über entstehende Kosten aufgeklärt wurde?
Ja. Der auch nur halbwegs mündige Staatsbürger weiß, dass Klempner, Notare, Friseure, Ärzte usw. usf. nicht kostenlos arbeiten. Sind ihm die Kosten wichtig, muss er fragen (oder sich selbst informieren).
hlynur hat geschrieben: ↑Donnerstag 18. April 2024, 01:34
>Darüber muss der Notar nicht belehren, das haben mehrere Gerichte schon so entschieden.
wow.. ohne Worte, aber vielen Dank!
Ihre Anspruchshaltung ist einigermaßen verfehlt.