Verkäufer XYZ hat ein Kleinunternehmen und verkauft hochwertig revidierte Brüheinheiten von Kaffeevollautomaten, die er pro Einheit mit 250! Handgriffen revidiert: Die Einheit wird jeweils komplett zerlegt, im Ultraschallbad gründlich gereinigt und anschließend wieder von Hand zusammen gesetzt, frisch gedichtet und gefettet. Verkäufer XYZ revidiert jeweils frisch nach dem Verkauf an den Kunden. Somit ist gewährleistet, dass die Einheit hygienisch einwandfrei beim Kunden ankommt und auch sofort von ihm eingebaut werden kann. In seiner Artikelbeschreibung steht auch explizit: „Die Ware kann innerhalb von 14 Tagen zurück gegeben werden, sofern sie unbenutzt ist. Der Käufer trägt die Kosten der Rücksendung."
Soweit so gut, 5 Jahre ging das gut, Verkäufer XYZ hat rund 1.000 Einheiten verkauft (über Ebay und Kleinanzeigen) und arbeitet mit Herzblut für seine kleine Firma. Dann kam DER eine Kunde, der alles veränderte:
Er kaufte über Kleinanzeigen (für 44 EUR, zzgl. 5,99 EUR Versand = 49,99 EUR) und behauptete nach Erhalt die Einheit würde nicht funktionieren. Die Bitte nach einem Video des Brühvorgangs (um zu prüfen, wo ggf. das Problem liegt) lehnte er ab; keine Zeit und Lust, was dem Verkäufer XYZ schon merkwürdig vorkam. Daraufhin bot Verkäufer XYZ ihn die Einheit zurück zu senden; er würde sie prüfen. Gesagt, getan. Die Einheit kam also zurück und da Verkäufer XYZ in seiner Werkstatt zufällig die baugleiche Maschine wie der Kunde hat, machte er kurzerhand einen Testlauf: Die Einheit funktionierte einwandfrei, was er ihm per Video dokumentierte und ihm folgendes anbot: Verkäufer XYZ nimmt die Einheit zurück und der Kunde erhält von ihm 15,99 EUR, da das Benutzen und der Einbau der Einheit grundsätzlich eine Wertersatzpflicht auslösende Ingebrauchnahme darstellt. Eine benutzte Brüheinheit ist für den Verkäufer XZY eine gebrauchte Einheit, die - wenn auch nur kurz benutzt - für den Weiterverkauf komplett neu revidiert werden muss (mit 250 Handgriffen), schon allein aus hygienischen Gründen, was für ihn allerhöchste Priorität hat. Verkäufer XYZ teilte ihm mit, dass er seine Einheiten normalerweise gebraucht für 7 - 7,50 EUR einkauft und das Angebot mehr als fair ist, ihm 15,99 EUR zu erstatten. Daraufhin wüste Beschimpfungen, Drohungen seitens des Kunden, die der Verkäufer XYZ alle schriftlich hat. Das ging dann ein paar mal hin und her; keinerlei Einsehen vom Kunden. Dieser sendete dann plötzlich einen schriftlichen Widerruf per Mail und zu guter letzt Post von seinem Anwalt; der Verkäufer XYZ auffordert, die Kaufsumme zzgl. 5,99 EUR Rücksendekosten zurück zu zahlen.
Hat Verkäufer XYZ das Recht auf Wertersatz? Es scheiden sich ja die Geister wenn man im Internet nachliest, aber gerade bei einer Brüheinheit, die mit „fremdem" Wasser und Kaffee in Berührung kommt und in diesem Zustand nicht von ihm weiter verkauft werden kann, sollte das Recht doch auf Seite des Verkäufers sein, oder?!
Recht auf Wertersatz nach Rücksendung gebrauchter Brüheinheit?
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Re: Recht auf Wertersatz nach Rücksendung gebrauchter Brüheinheit?
Keine Rechtsberatung. Geschlossen.