Jurist mit ausländischem Abschluss, Karrieremöglichkeiten

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Russlanddeutsche2024
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Beitrag von Russlanddeutsche2024 »

Hallo zusammen!

Ich bin Alex, komme aus Russland, wo ich an der Lomonossow-Universität Moskau Jura studiert habe (Bachelor 2020, Master 2022). 2022 bin ich als Spätaussiedler nach Deutschland gezogen und habe mich danach mit Sprachkursen beschäftigt. Im Februar hat das Justizprüfungsamt Hessen meinen Abschluss als gleichwertig mit dem 1. juristischen Staatsexamen anerkannt (normalerweise erhält man mit einem nicht-EU-Abschluss keine Anerkennung, für Spätaussiedler gibt es jedoch eine Ausnahme). Jetzt habe ich theoretisch die Möglichkeit, mit dem Referendariat zu beginnen und mich gleichzeitig auf die 2. Staatsprüfung vorzubereiten. Das wäre jedoch ziemlich schwer, da ich mich mit deutschen Gesetzen nicht so gut auskenne, wie man es eigentlich sollte (obwohl vieles dem russischen Recht sehr ähnlich ist; ich sage manchmal sogar, dass das russische Recht eine Übersetzung des deutschen Rechts ist). Die Sprache spielt auch eine sehr wichtige Rolle. Ich beherrsche Deutsch bereits auf C1-Niveau, muss es aber genauso gut wie Muttersprachler beherrschen. Deswegen möchte ich mich darauf vorbereiten. Vor vielen Jahren (1990er und Anfang 2000er) gab es ein Vorbereitungsprogramm für Juristen-Spätaussiedler an der Uni Gießen, das drei Semester dauerte. Nach Abschluss dieses Programms begann man mit dem Referendariat und viele haben danach die 2. Prüfung geschafft (mit welcher Note ist eine andere Frage; ich persönlich kenne niemanden, der das damals gemacht hat, weiß aber statistisch, dass es solche Leute gibt und mindestens einer mit gleichem Abschluss wie ich arbeitet jetzt als Partner bei der Kanzlei Graf von Westphalen). Heutzutage gibt es ein solches Programm nicht mehr, aber ich habe andere Möglichkeiten:

Aufbaustudiengang für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen - LL.M. So etwas gibt es an vielen Unis, z.B. in Frankfurt, wo ich jetzt wohne. Soweit ich verstanden habe, setzt man sich in diesem Studium mit den Grundlagen des deutschen Rechts auseinander. Das Studium dauert zwei Semester und ermöglicht es, etwas über das deutsche Recht zu lernen. Das Problem ist, dass dieses Studium nicht primär zur beruflichen Integration gedacht ist, sondern eher als zusätzliche Qualifikation, um die beruflichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen (falls ich das falsch verstanden habe, korrigieren Sie mich bitte). Deswegen hilft es mir nicht, ohne die 2. Staatsprüfung auf den Arbeitsmarkt zu kommen, falls ich die Prüfung nicht bestehe. Ein weiteres Problem ist, dass man nur mit anderen Ausländern zusammen studiert, was die Kontaktknüpfung mit deutschen Studierenden erschwert, was jedoch sehr sinnvoll wäre. Ein Vorteil ist, dass man nach einem solchen Studium promovieren kann, eine wissenschaftliche Karriere wäre auch eine Alternative, falls ich die 2. Prüfung nicht schaffe.

Master in Wirtschaftsrecht. Es gibt zum Beispiel einen Studiengang an der Frankfurt University of Applied Sciences (moderner Name für Fachhochschule😀). Es handelt sich um den Master in Wirtschaftsrecht (Verhandlungen und Vertragsgestaltung). Der Vorteil des Studiums an einer Fachhochschule ist, dass es fachspezifischer ist und man zusammen mit deutschen Studierenden studiert, die hier Jura oder Wirtschaftsrecht studiert haben. Das hilft bei der Kontaktknüpfung😀. Sie können wahrscheinlich sogar mit Rat und Tat helfen (trotz der Ellenbogen-Kultur🙃). So etwas hat man beim Studium für im Ausland graduierte Studenten nicht. Ein weiterer Vorteil wäre, dass dieser Abschluss einen direkten Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt ermöglicht, sogar ohne die 2. Staatsprüfung. Es könnte aber auch sein, dass ausländische Juristen zusammenhalten und effektiver arbeiten, da sie sich mit gleichen oder ähnlichen Problemen auseinandersetzen. Das Problem ist, dass mein Abschluss möglicherweise nicht als ausreichend für solche Studiengänge angesehen wird. Ich habe mich vorher schon an der Universität zu Köln für Wirtschaftsrecht beworben. Ich hatte zwar alle wichtigen Dokumente, wurde aber nicht zugelassen, da das Bewerbungskomitee meinen Abschluss nicht als ausreichend betrachtete (weil ich kein deutsches Recht studiert habe). Das war bei einer Universität, bei einer Fachhochschule könnte es allerdings anders sein.

Was würden Sie mir empfehlen? Kennen Sie jemanden, der in einer ähnlichen Situation war (z.B. Spätaussiedler oder andere im Ausland graduierte Juristen, die die 2. Prüfung geschafft haben)? Welche Alternativen würden Sie mir empfehlen?

Ich freue mich auf Ihre Antworten!

Danke!
Liz
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Beitrag von Liz »

Mir scheint ein deutscher LL.M., der sich an Juristen mit ausländischem Jurastudium richtet, eine gute Vorbereitung auf das Referendariat zu sein, weil das Studium die Gelegenheit bietet, sich einmal kompakt mit dem deutschen Recht auseinanderzusetzen und einen zusätzlichen formalen Abschluss darstellt.

Wenn man die Möglichkeit dazu hat, das Referendariat zu machen, sollte man m. E. diese Chance nutzen, weil es in Deutschland immer noch die beste Qualifikation für eine juristische Tätigkeit ist.

Eine Bekannte mit Jura-Abschluss aus einem Nicht-EU-Staat hat vor vielen Jahren den LL.M. für ausländische Juristen an der HU gemacht und war damit sehr zufrieden, allerdings hat sie es lange bedauert, dass sie nicht einfach das Referendariat machen konnte (dafür hätte sie zuvor das 1. Examen nachholen müssen), wodurch ihre Optionen doch eher eingeschränkt waren.
Russlanddeutsche2024
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Beitrag von Russlanddeutsche2024 »

Liz hat geschrieben: Sonntag 26. Mai 2024, 14:41 Mir scheint ein deutscher LL.M., der sich an Juristen mit ausländischem Jurastudium richtet, eine gute Vorbereitung auf das Referendariat zu sein, weil das Studium die Gelegenheit bietet, sich einmal kompakt mit dem deutschen Recht auseinanderzusetzen und einen zusätzlichen formalen Abschluss darstellt.

Wenn man die Möglichkeit dazu hat, das Referendariat zu machen, sollte man m. E. diese Chance nutzen, weil es in Deutschland immer noch die beste Qualifikation für eine juristische Tätigkeit ist.

Eine Bekannte mit Jura-Abschluss aus einem Nicht-EU-Staat hat vor vielen Jahren den LL.M. für ausländische Juristen an der HU gemacht und war damit sehr zufrieden, allerdings hat sie es lange bedauert, dass sie nicht einfach das Referendariat machen konnte (dafür hätte sie zuvor das 1. Examen nachholen müssen), wodurch ihre Optionen doch eher eingeschränkt waren.
Danke schön für Ihre Antwort! Ich habe heute mit einem Anwalt gesprochen, der in den 2000er Jahren genauso wie ich nach Deutschland gekommen ist, seinen Abschluss anerkennen lassen hat und nach einem zusätzlichen Kurs an der Universität Gießen zum Referendariat gegangen ist und die 2. Prüfung bestanden hat. Er hat mir etwas ganz anderes vorgeschlagen (in Russland sagt man manchmal: "Da, wo es zwei Juristen gibt, gibt es mindestens drei Meinungen"). Er sieht den LL.M. für ausländische Juristen skeptisch (weiß nicht warum). Er behauptet, es könne besser sein, wenn ich mich für ein juristisches Studium von Anfang an bewerbe, danach in einem Jahr (oder ein paar Jahren) das deutsche Recht lerne und meine Sprachkenntnisse verbessere und danach das Studium abbreche und zum Referendariat gehe. Ich persönlich halte diesen Weg für viel komplizierter und darüber hinaus bringt es nichts, wenn ich danach scheitere.

Darf ich einmal fragen, ob Sie mir die Kontaktdaten Ihrer Bekannten preisgeben könnten (z.B. Instagram, Facebook oder LinkedIn)? Ich würde mich gerne besser über den LL.M. für ausländische Juristen und über ihre Erfahrungen informieren.
Liz
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Beitrag von Liz »

@TE: Nein, die Kontaktdaten kann/will ich nicht teilen.
Russlanddeutsche2024
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Beitrag von Russlanddeutsche2024 »

Liz hat geschrieben: Montag 27. Mai 2024, 23:32 @TE: Nein, die Kontaktdaten kann/will ich nicht teilen.
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