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Rückzahlung Kaution [Mietrecht]

Verfasst: Dienstag 18. Juni 2024, 13:59
von Companerosmatt
Hallo zusammen,

ich hoffe, ihr könnt mir in meinem Fall behilflich sein.
Zum 31.12.23 habe ich meine Wohnung gekündigt und am 03.01.24 fand die Übergabe statt, bei der der Vermieter einen Mangel festgestellt hat. Es handelt sich dabei um abgesplitterten Lack einer Türzarge. Erklären kann ich mir diesen Schaden nicht, vermutlich kam dieser durch eine zuknallende Tür zustande.

Bis heute habe ich die Kaution nicht zurückerhalten. Immer wieder wird mir gesagt, dass ein Handwerker sich den Schaden angesehen hätte und man auf die Rechnung warte. Auf die Nachfrage von gestern sagte man mir heute, dass der Handwerker sich nicht mehr melde und sie einen neuen Handwerker suchen und dass sie (mein Vermieter und seine Assistenz) noch bis zum 01.07 Zeit bräuchten.

Soweit ich verstehe, darf der Vermieter die Mietkaution nach Paragraph § 548 sechs Monate einbehalten. Offenkundig werde ich ja hingehalten. Was wäre als nächster Schritt zu tun?
VG
Matthias

Re: Rückzahlung Kaution [Mietrecht]

Verfasst: Mittwoch 19. Juni 2024, 10:02
von Julia
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Geschlossen.