Hallo,
ich hätte eine Frage zu folgendem Szenario:
- Klage vor dem Amtsgerichts wird abgewiesen.
- Berufung vor dem Landgericht scheitert ebenfalls.
In beiden Fällen hatte die Kläger-Seite zwar Beweise, diese wurden aber weder in der Klage noch vor Gericht erwähnt beziehungsweise eingereicht.
Das Landgericht hat die Revision zum BGH zugelassen.
Revision wurde eingelegt und es kommt zur mündlichen Verhandlung.
Diesmal mit einem anderen Anwalt, da der ursprüngliche Anwalt nicht vor dem BGH verhandeln darf.
Meine Frage ist jetzt:
Werden die Beweise, die vom Kläger damals nicht eingereicht wurden vom BGH beachtet?
Revisionsverfahren Ablauf
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Re: Revisionsverfahren Ablauf
Die Revision ist ja keine erneute Verhandlung über den Streit, sondern kann nur auf konkrete Revisionsgründe gestützt werden. Welcher Revisionsgrund soll hier gegeben sein, wenn es der Kläger selbst verpennt hat, seine Beweise vorzubringen?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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Re: Revisionsverfahren Ablauf
Den Grund kenne ich nicht. Vllt weil man ein Grundsatz Urteil möchte
Es geht um das Verfahren I ZR 90/23
Rückforderung aus illegalem Glücksspiel.
Der bisherige Prozessverlauf ist auf der Website des BGH zu lesen.
Die vorherigen Instanzen waren der Meinung, dass der Anbieter die Erlaubnis deshalb nicht bekam, weil die „Durchführung der Konzessionsvergabe unionrechtswidrig gewesen sei“.
Allerdings wurde vom Kläger nicht erwähnt, dass der Anbieter mit seinem damaligen Angebot nie und nimmer eine Lizenz erhalten hätte.
Das damalige Angebot hat komplett gegen den vorhandenen Glücksspielstaatsvertrag verstoßen.
Es geht um das Verfahren I ZR 90/23
Rückforderung aus illegalem Glücksspiel.
Der bisherige Prozessverlauf ist auf der Website des BGH zu lesen.
Die vorherigen Instanzen waren der Meinung, dass der Anbieter die Erlaubnis deshalb nicht bekam, weil die „Durchführung der Konzessionsvergabe unionrechtswidrig gewesen sei“.
Allerdings wurde vom Kläger nicht erwähnt, dass der Anbieter mit seinem damaligen Angebot nie und nimmer eine Lizenz erhalten hätte.
Das damalige Angebot hat komplett gegen den vorhandenen Glücksspielstaatsvertrag verstoßen.
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Re: Revisionsverfahren Ablauf
Das wäre vielleicht ein Argument, die Revision zuzulassen (§ 543 ZPO), aber kein Revisionsgrund (§ 545 ZPO).
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen [...], verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375
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